Kündigungsschutz

Kün­di­gungs­schutz schützt Arbeit­neh­mer vor unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen. Er ist im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) gere­gelt. Eine Kün­di­gung muss sozi­al gerecht­fer­tigt sein, also durch Grün­de im Ver­hal­ten, in der Per­son des Arbeit­neh­mers oder durch drin­gen­de betrieb­li­che Erfor­der­nis­se bedingt sein. Klein­be­trie­be mit weni­ger als zehn Mit­ar­bei­tern fal­len nicht unter das KSchG.