Herausgabe von Personallisten

Die Her­aus­ga­be von Per­so­nal­lis­ten bezieht sich auf die Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen über die Mit­ar­bei­ter einer Orga­ni­sa­ti­on. Dabei wer­den in der Regel Namen, Kon­takt­da­ten, Posi­tio­nen und gege­be­nen­falls wei­te­re rele­van­te Infor­ma­tio­nen der Mit­ar­bei­ter auf­ge­lis­tet. Der Out­put besteht somit in der Zusam­men­stel­lung und Über­mitt­lung die­ser Daten, um bei­spiels­wei­se für admi­nis­tra­ti­ve Zwe­cke, wie die Per­so­nal­pla­nung oder die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Mit­ar­bei­tern, genutzt zu werden.


  • Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

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    Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

    Für die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes gibt es in Deutsch­land kei­ne gro­ßen Hür­den. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­recht hat jede Beleg­schaft mit über fünf Wahl­be­rech­tig­ten das Recht, zu einer Ver­samm­lung ein­zu­la­den, auf der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der dann die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nötig sind dafür nur min­des­tens drei Initia­to­ren, die den Ter­min für die­se Ver­an­stal­tung recht­zei­tig allen Mit­ar­bei­tern bekanntgeben.…