Die Herausgabe von Personallisten bezieht sich auf die Bereitstellung von Informationen über die Mitarbeiter einer Organisation. Dabei werden in der Regel Namen, Kontaktdaten, Positionen und gegebenenfalls weitere relevante Informationen der Mitarbeiter aufgelistet. Der Output besteht somit in der Zusammenstellung und Übermittlung dieser Daten, um beispielsweise für administrative Zwecke, wie die Personalplanung oder die Kommunikation mit den Mitarbeitern, genutzt zu werden.
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Für die Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland keine großen Hürden. Laut Betriebsverfassungsrecht hat jede Belegschaft mit über fünf Wahlberechtigten das Recht, zu einer Versammlung einzuladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Nötig sind dafür nur mindestens drei Initiatoren, die den Termin für diese Veranstaltung rechtzeitig allen Mitarbeitern bekanntgeben.…