Entlassung

Eine Ent­las­sung bezeich­net die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und einem Arbeit­neh­mer. Dabei wird der Arbeit­neh­mer aus ver­schie­de­nen Grün­den, wie bei­spiels­wei­se betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen oder Ver­trags­ver­let­zun­gen, aus dem Unter­neh­men ent­las­sen. Die Ent­las­sung kann sowohl ein­sei­tig durch den Arbeit­ge­ber als auch ein­ver­nehm­lich zwi­schen bei­den Par­tei­en erfol­gen. Nach der Ent­las­sung endet die Arbeits­pflicht des Arbeit­neh­mers und er ver­liert sei­ne Ansprü­che auf Lohn und Sozialleistungen.