Eine Betriebsratswahl ist eine demokratische Wahl, bei der die Arbeitnehmer eines Unternehmens ihre Vertreter für den Betriebsrat wählen. Der Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer und setzt sich für ihre Rechte und Belange ein. Die Wahl findet in regelmäßigen Abständen statt und ist ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung und Mitgestaltung in Unternehmen.

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Analyse der Herausforderungen für Betriebsräte bis 2030: Von der Wahl 2026 über KI-Mitbestimmung bis hin zu Mindestlohn und ökologischer Transformation.

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Analyse aktueller BAG-Urteile zur Plattformökonomie. Erfahren Sie alles über den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern, den digitalen Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrechte.

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Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.Betriebsratswahl wegen Fehlern beim Minderheitenschutz unwirksam. Das ArbG Berlin urteilte zum „diversen Geschlecht“. Tipps für Wahlvorstände.

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Alles zur Betriebsratswahl 2026 im vereinfachten Verfahren: Voraussetzungen, Ablauf, Fristen und Tipps zur rechtssicheren Durchführung für Wahlvorstände.

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Bereiten Sie sich auf die Betriebsratswahl und Personalratswahl 2026 vor. Erfahren Sie alles über notwendige Schulungen für Wahlvorstände und Rechtssicherheit.

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Erfahren Sie alles über den besonderen Kündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl, die Rolle der notariellen Beglaubigung, wichtige Fristen und die kritische Ausnahme in der Probezeit.

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Die regelmäßigen Betriebsratswahlen im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 werfen ihre Schatten voraus. Für amtierende Gremien, Wahlvorstände und die Belegschaft markiert dieses Ereignis den Kern der betrieblichen Mitbestimmung. Eine fundierte Planung ist unerlässlich, da bereits geringfügige formale Fehler im Wahlprozess die gesamte Wahl anfechtbar machen können (§ 19 BetrVG). Oftmals stehen…

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Leitfaden für Arbeitgeber und Betriebsräte zu Haftungsrisiken bei der Betriebsratswahl. Fehler vermeiden und rechtssicher wählen!

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Das Arbeitsgericht Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Aktenzeichen 2 BV 56/23 entschieden, dass die Auslieferungsfahrer eines Lieferdienstes im Liefergebiet Aachen einen eigenständigen Betriebsrat wählen dürfen. Diese bahnbrechende Entscheidung betrifft nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern auch die strukturelle Organisation in digital gesteuerten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Lieferdienstes…