Betriebsratsgründung

Die Betriebs­rats­grün­dung bezeich­net den Pro­zess, bei dem Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men einen Betriebs­rat grün­den. Der Betriebs­rat ist eine gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten und hat die Auf­ga­be, deren Rech­te und Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten. Die Grün­dung eines Betriebs­rats erfolgt in der Regel auf­grund des Wun­sches der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach Mit­be­stim­mung und Mit­ge­stal­tung in ihrem Arbeits­um­feld.