Betriebsratsgründung

Die Betriebsratsgründung bezeichnet den Prozess, bei dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Der Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten und hat die Aufgabe, deren Rechte und Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Gründung eines Betriebsrats erfolgt in der Regel aufgrund des Wunsches der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Mitbestimmung und Mitgestaltung in ihrem Arbeitsumfeld.