Besserstellung von Betriebsräten

Die Bes­ser­stel­lung von Betriebs­rä­ten bezieht sich auf Maß­nah­men, die die Rech­te und den Ein­fluss der Betriebs­rä­te in Unter­neh­men stär­ken sol­len. Dies kann bei­spiels­wei­se durch eine Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te, eine ver­bes­ser­te Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tur oder eine erhöh­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erfol­gen. Das Ziel ist es, den Betriebs­rä­ten eine effek­ti­ve Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ermög­li­chen und ihre Posi­ti­on inner­halb des Unter­neh­mens zu stärken.