Außergerichtliche Konfliktlösung

Die außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sung bezieht sich auf den Pro­zess der Lösung von Kon­flik­ten außer­halb des Gerichts­ver­fah­rens. Dabei wird ver­sucht, eine Eini­gung oder Kom­pro­miss zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en zu fin­den, ohne dass ein Gerichts­ver­fah­ren not­wen­dig ist. Die­ser Ansatz ermög­licht es den Par­tei­en, ihre Kon­flik­te auf einer infor­mel­len und weni­ger for­ma­len Ebe­ne zu lösen, was oft kos­ten­güns­ti­ger und zeit­spa­ren­der ist. Es kön­nen ver­schie­de­ne Metho­den wie Media­ti­on oder Schlich­tung ein­ge­setzt wer­den, um eine fai­re und dau­er­haf­te Lösung zu erzielen.