ArbG Berlin

Das Kür­zel “ArbG Ber­lin” steht für das Arbeits­ge­richt Ber­lin. Es han­delt sich dabei um eine spe­zia­li­sier­te Gerichts­in­stanz, die für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ent­schei­det über Kla­gen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern in ers­ter Instanz und ver­folgt das Ziel, gerech­te und rechts­si­che­re Urtei­le im Arbeits­recht zu fällen.