ArbG Berlin
Das Kürzel “ArbG Berlin” steht für das Arbeitsgericht Berlin. Es handelt sich dabei um eine spezialisierte Gerichtsinstanz, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Das Arbeitsgericht Berlin entscheidet über Klagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in erster Instanz und verfolgt das Ziel, gerechte und rechtssichere Urteile im Arbeitsrecht zu fällen.