Abfindungen

Abfin­dun­gen sind ein­ma­li­ge Zah­lun­gen, die ein Arbeit­ge­ber einem Arbeit­neh­mer bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses als Aus­gleich für ent­stan­de­ne Nach­tei­le oder den Ver­lust des Arbeits­plat­zes gewährt. Sie die­nen dazu, etwa­ige finan­zi­el­le Ein­bu­ßen oder den bevor­ste­hen­den Arbeits­platz­wech­sel abzu­fe­dern. Die Höhe der Abfin­dung kann durch Tarif­ver­trä­ge, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen fest­ge­legt wer­den. Abfin­dun­gen sind in vie­len Län­dern gesetz­lich gere­gelt und kön­nen je nach Situa­ti­on des Arbeit­neh­mers und der Kün­di­gungs­art unter­schied­lich ausfallen.