Abfindung

Eine Abfin­dung ist eine ein­ma­li­ge Zah­lung, die ein Arbeit­ge­ber einem Arbeit­neh­mer bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses gewährt. Sie dient als Aus­gleich für den Ver­lust des Arbeits­plat­zes und kann ver­schie­de­ne Grün­de haben, wie bei­spiels­wei­se betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen oder Auf­he­bungs­ver­trä­ge. Die Höhe der Abfin­dung kann indi­vi­du­ell ver­han­delt oder gesetz­lich fest­ge­legt sein.