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Betriebsratswahl: Der Weg zum ersten Betriebsrat in Ihrem Unternehmen

Wuss­ten Sie, dass eine Beleg­schaft mit einem Betriebs­rat immer eine stär­ke­re Posi­ti­on gegen­über dem Arbeit­ge­ber hat als ohne? Doch wie grün­det man eigent­lich einen Betriebs­rat und wel­che Schrit­te sind not­wen­dig, um sicher­zu­stel­len, dass alles recht­lich kor­rekt abläuft? In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles Wis­sens­wer­te zur erst­ma­li­gen Wahl eines Betriebs­rats in einem Betrieb, der bis­her kei­nen hatte.

Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats

Um einen Betriebs­rat zu grün­den, müs­sen bestimm­te grund­le­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ist die Wahl eines Betriebs­rats in Betrie­ben mit min­des­tens fünf wahl­be­rech­tig­ten Beschäf­tig­ten mög­lich. Von die­sen müs­sen min­des­tens drei Arbeit­neh­mer wähl­bar sein, das heißt, sie müs­sen das 18. Lebens­jahr voll­endet haben und dem Betrieb seit min­des­tens sechs Mona­ten angehören.

War­um einen Betriebs­rat grün­den? Die Vor­tei­le eines Betriebs­rats sind man­nig­fal­tig: Mit­be­stim­mungs­rech­te, Über­wa­chungs­rech­te, und das Recht auf Abschluss von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen sind nur eini­ge der vie­len Privilegien.

Schritte zur Gründung eines Betriebsrats

1. Initialversammlung einberufen

Der ers­te Schritt zur Grün­dung eines Betriebs­rats ist die Ein­be­ru­fung einer Betriebs­ver­samm­lung. Dies kann von drei wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern oder einer im Betrieb ver­tre­te­nen Gewerk­schaft initi­iert werden.

Bei­spiel: In einem mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men beschlos­sen drei enga­gier­te Mit­ar­bei­ter, sich für die Inter­es­sen ihrer Kol­le­gen stark zu machen. Sie luden zur ers­ten Betriebs­ver­samm­lung ein, um den Wahl­vor­stand zu bestimmen.

2. Wahlvorstand wählen

Auf der Betriebs­ver­samm­lung wird ein Wahl­vor­stand gewählt, der die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wahl über­nimmt. Der Wahl­vor­stand besteht aus min­des­tens drei wahl­be­rech­tig­ten Kol­le­gen und muss immer eine unge­ra­de Zahl an Mit­glie­dern haben.

Anek­do­te: Ein Mit­ar­bei­ter erzähl­te: „Durch unse­ren Betriebs­rat habe ich über 2000 Euro mehr im Jahr ver­dient. Als der neue ERA-Tarif­ver­trag ein­ge­führt wur­de, hat der Betriebs­rat sich für uns eingesetzt.“

3. Wahlausschreiben und Wählerliste

Der Wahl­vor­stand erstellt eine Wäh­ler­lis­te, in der alle wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mer auf­ge­führt sind. Außer­dem wird ein Wahl­aus­schrei­ben publi­ziert, das den Ablauf der Wahl genau festlegt.

4. Betriebsratswahl durchführen

Die Betriebs­rats­wahl kann im ver­ein­fach­ten oder regu­lä­ren Ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den, abhän­gig von der Betriebs­grö­ße. Im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren (bei bis zu 100 wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern) fin­den die Wahl des Wahl­vor­stands und die Betriebs­rats­wahl in zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Ver­samm­lun­gen statt.

Zitat: „Bei 100 Anwe­sen­den stimm­ten 80 für das ers­te Wahl­vor­stands­mit­glied. Dan­ke an unse­ren Betriebs­rat für die trans­pa­ren­te Kommunikation!“

5. Wahlergebnis bekanntgeben

Der Wahl­vor­stand zählt die Stim­men aus und gibt das Ergeb­nis bekannt. Die neu gewähl­ten Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den zu einer kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung ein­ge­la­den, in der sie aus ihrer Mit­te den Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und sei­nen Stell­ver­tre­ter wählen.

Rechtlicher Rahmen und Schutz

Der gesam­te Pro­zess der Betriebs­rats­wahl ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) und der dazu­ge­hö­ri­gen Wahl­ord­nung gere­gelt. Wahl­vor­stands­mit­glie­der und Wahl­in­itia­to­ren genie­ßen einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz ab dem Zeit­punkt der Ein­la­dung zur ers­ten Versammlung.

Tipp vom Anwalt: „Sobald der offi­zi­el­le Wahl­auf­ruf mit den drei Unter­schrif­ten aus­hängt, sind die­se drei Beschäf­tig­ten vor einer ordent­li­chen Kün­di­gung beson­ders geschützt.“

Fazit

Die Grün­dung eines Betriebs­rats erfor­dert Enga­ge­ment und Kennt­nis der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Doch die Mühe lohnt sich: Ein Betriebs­rat stärkt die Posi­ti­on der Beleg­schaft und sorgt für fai­re­re Arbeits­be­din­gun­gen. Wenn Sie die Grün­dung eines Betriebs­rats in Ihrem Unter­neh­men erwä­gen, kön­nen die beschrie­be­nen Schrit­te und recht­li­chen Hin­wei­se als Leit­fa­den dienen.

Quel­len:

  1. Grün­dung eines Betriebs­ra­tes in 6 Schrit­ten — beim DGB-Bildungswerk
  2. Betriebs­rat grün­den: Wie geht das? — IG Metall
  3. Bestel­lung des Wahl­vor­stands in Betrie­ben ohne Betriebs­rat — AAS Seminare
  4. FAQ Betriebs­rats­wahl — DGB
  5. Vor der Betriebs­rats­wahl — Verdi
  6. Betriebs­rats­wah­len: Das soll­te man wis­sen — IG Metall
  7. Wann Beschäf­tig­te einen Betriebs­rat grün­den dür­fen — Haufe
  8. Tipps vom Anwalt: Betriebs­rat grün­den — WBS.LEGAL
  9. Gesetz­li­che Grund­la­gen der Betriebsratswahl
  10. Wahl eines Wahl­vor­stan­des ohne exis­tie­ren­den Betriebs­rat — K&K