Wussten Sie, dass eine Belegschaft mit einem Betriebsrat immer eine stärkere Position gegenüber dem Arbeitgeber hat als ohne? Doch wie gründet man eigentlich einen Betriebsrat und welche Schritte sind notwendig, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur erstmaligen Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb, der bisher keinen hatte.
Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats
Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen bestimmte grundlegende Bedingungen erfüllt sein. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Wahl eines Betriebsrats in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten möglich. Von diesen müssen mindestens drei Arbeitnehmer wählbar sein, das heißt, sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.
Warum einen Betriebsrat gründen? Die Vorteile eines Betriebsrats sind mannigfaltig: Mitbestimmungsrechte, Überwachungsrechte, und das Recht auf Abschluss von Betriebsvereinbarungen sind nur einige der vielen Privilegien.
Schritte zur Gründung eines Betriebsrats
1. Initialversammlung einberufen
Der erste Schritt zur Gründung eines Betriebsrats ist die Einberufung einer Betriebsversammlung. Dies kann von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft initiiert werden.
Beispiel: In einem mittelständischen Unternehmen beschlossen drei engagierte Mitarbeiter, sich für die Interessen ihrer Kollegen stark zu machen. Sie luden zur ersten Betriebsversammlung ein, um den Wahlvorstand zu bestimmen.
2. Wahlvorstand wählen
Auf der Betriebsversammlung wird ein Wahlvorstand gewählt, der die Verantwortung für die Durchführung der Betriebsratswahl übernimmt. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Kollegen und muss immer eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben.
Anekdote: Ein Mitarbeiter erzählte: „Durch unseren Betriebsrat habe ich über 2000 Euro mehr im Jahr verdient. Als der neue ERA-Tarifvertrag eingeführt wurde, hat der Betriebsrat sich für uns eingesetzt.“
3. Wahlausschreiben und Wählerliste
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste, in der alle wahlberechtigten Arbeitnehmer aufgeführt sind. Außerdem wird ein Wahlausschreiben publiziert, das den Ablauf der Wahl genau festlegt.
4. Betriebsratswahl durchführen
Die Betriebsratswahl kann im vereinfachten oder regulären Verfahren durchgeführt werden, abhängig von der Betriebsgröße. Im vereinfachten Verfahren (bei bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern) finden die Wahl des Wahlvorstands und die Betriebsratswahl in zwei aufeinanderfolgenden Versammlungen statt.
Zitat: „Bei 100 Anwesenden stimmten 80 für das erste Wahlvorstandsmitglied. Danke an unseren Betriebsrat für die transparente Kommunikation!“
5. Wahlergebnis bekanntgeben
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt. Die neu gewählten Betriebsratsmitglieder werden zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen, in der sie aus ihrer Mitte den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen.
Rechtlicher Rahmen und Schutz
Der gesamte Prozess der Betriebsratswahl ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und der dazugehörigen Wahlordnung geregelt. Wahlvorstandsmitglieder und Wahlinitiatoren genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einladung zur ersten Versammlung.
Tipp vom Anwalt: „Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind diese drei Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung besonders geschützt.“
Fazit
Die Gründung eines Betriebsrats erfordert Engagement und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Doch die Mühe lohnt sich: Ein Betriebsrat stärkt die Position der Belegschaft und sorgt für fairere Arbeitsbedingungen. Wenn Sie die Gründung eines Betriebsrats in Ihrem Unternehmen erwägen, können die beschriebenen Schritte und rechtlichen Hinweise als Leitfaden dienen.
Quellen:
- Gründung eines Betriebsrates in 6 Schritten — beim DGB-Bildungswerk
- Betriebsrat gründen: Wie geht das? — IG Metall
- Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat — AAS Seminare
- FAQ Betriebsratswahl — DGB
- Vor der Betriebsratswahl — Verdi
- Betriebsratswahlen: Das sollte man wissen — IG Metall
- Wann Beschäftigte einen Betriebsrat gründen dürfen — Haufe
- Tipps vom Anwalt: Betriebsrat gründen — WBS.LEGAL
- Gesetzliche Grundlagen der Betriebsratswahl
- Wahl eines Wahlvorstandes ohne existierenden Betriebsrat — K&K