Fristlose Kündigung

Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist eine unver­züg­li­che Been­di­gung eines Arbeits­ver­tra­ges, ohne eine nor­ma­le Kün­di­gungs­frist ein­zu­hal­ten. Sie wird nor­ma­ler­wei­se auf­grund eines schwer­wie­gen­den Fehl­ver­hal­tens oder eines beson­de­ren Grun­des, der die Fort­set­zung des Ver­tra­ges unzu­mut­bar macht, aus­ge­spro­chen. Die frist­lo­se Kün­di­gung ist ein dras­ti­sches Mit­tel und unter­liegt stren­gen gesetz­li­chen Rege­lun­gen, um Miss­brauch zu ver­hin­dern. Es ist immer rat­sam, einen Rechts­bei­stand zu kon­sul­tie­ren, bevor man die­sen Schritt unternimmt.