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Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg) ist das erste Instanzgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg. Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden sowie über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. In dem hier relevanten Zusammenhang hat das VG Hamburg in dem Verfahren 16 K 131/24 entschieden, dass Überbrückungshilfen auch nach Ablauf der EU-Frist im Juni 2022 bewilligt werden dürfen.