Arbeitsschutz

Arbeits­schutz bezeich­net alle Maß­nah­men, die ergrif­fen wer­den, um die Gesund­heit und Sicher­heit von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se die Ver­mei­dung von Unfäl­len, die Redu­zie­rung von arbeits­be­ding­ten Erkran­kun­gen und die Schaf­fung ergo­no­mi­scher Arbeits­be­din­gun­gen. Arbeits­schutz dient dem Schutz der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer und trägt zur Stei­ge­rung von Arbeits­zu­frie­den­heit und Pro­duk­ti­vi­tät bei.