Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin ist eine staatliche Institution, die für die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Es handelt sich um ein Gericht erster Instanz, das über Klagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entscheidet. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Aufgabe, faire und gerechte Urteile zu fällen und somit zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beizutragen.