Kündigung rechtmäßig
Die von Volkswagen gegenüber einem mutmaßlichen Salafisten ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig. Das entschied das Arbeitsgericht Braunschweig am vergangenen Montag, dem 27.02.2017. Eine Weiterbeschäftigung des 30-Jährigen sei dem Wolfsburger Autobauer nicht zumutbar, da das Vertrauensverhältnis zerrüttet sei.
Der Autohersteller hatte den Mann entlassen, weil er angeblich ein Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat sei. Dagegen hatte der Mann Kündigungsschutzklage eingelegt. Das Arbeitsgericht folgte hingegen der Argumentation von Volkswagen, dass der Betriebsfrieden durch den Mann gefährdet sei. Dessen Anwalt hatte dagegen argumentiert, VW stelle Moslems unter Generalverdacht.
Das Arbeitsgericht stützte seine Argumentation auf ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Dem Mann hatte bereits Ende 2014 über die Türkei nach Syrien ausreisen wollen, war aber am Flughafen Hannover gestoppt worden, nachdem man eine Drohne und 9.000 € Bargeld bei ihm fand. Die Behörden hatten daraufhin seinen Reisepass eingezogen und ein Ausreiseverbot verhängt, wogegen der Mann klagte. Die Maßnahmen seien rechtmäßig gewesen, befand das Verwaltungsgericht Braunschweig.
Volkswagen hatte dem Mann zunächst einen Aufhebungsvertrag mit einem Abfindungsangebot in Höhe von 50.000 Euro unterbreitet. Diesen hatte der Mann jedoch abgelehnt. Daraufhin kündigte Volkswagen dem Mann fristlos und zwar ohne finanziellen Ausgleich.
Das Urteil des Arbeitsgericht Braunschweig ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Auch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig noch nicht rechtskräftig, weil der Mann hiergegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt hat.
Quellen: dpa, NDR