VerwG Braunschweig

Das VerwG Braun­schweig ist das Ver­wal­tungs­ge­richt, das für den Gerichts­be­zirk Braun­schweig zustän­dig ist. Es ist zustän­dig für die Ent­schei­dung von Strei­tig­kei­ten im Bereich des Ver­wal­tungs­rechts, ins­be­son­de­re für Kla­gen gegen behörd­li­che Ent­schei­dun­gen. Das VerwG Braun­schweig ist Teil der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit und ent­schei­det in ers­ter Instanz über Verwaltungsstreitigkeiten.