Benötigt ein Unternehmen neben dem Datenschutzbeauftragten auch einen KI-Beauftragten

Benötigt ein Unternehmen neben dem Datenschutzbeauftragten auch einen KI-Beauftragten

Die zuneh­men­de Inte­gra­ti­on von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) in Geschäfts­pro­zes­se wirft die Fra­ge auf, ob Unter­neh­men neben einem Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) auch einen KI-Beauf­trag­ten benö­ti­gen. Wäh­rend der DSB sich um den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten küm­mert, adres­siert ein KI-Beauf­trag­ter spe­zi­fi­sche Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, die durch den Ein­satz von KI ent­ste­hen. Die­ser Arti­kel unter­sucht, wel­che Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten ein KI-Beauf­trag­ter über­nimmt, inwie­fern sich die­se von denen des DSB unter­schei­den und wel­che Vor­tei­le ein sol­cher Spe­zia­list für Unter­neh­men bie­ten kann. Dabei wird auch auf die recht­li­chen und ethi­schen Aspek­te der KI-Nut­zung eingegangen.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten (DSB)

Der Daten­schutz­be­auf­trag­te (DSB) ist eine zen­tra­le Figur im Daten­schutz, ins­be­son­de­re seit Inkraft­tre­ten der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Sei­ne Haupt­auf­ga­be ist es, die Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen im Unter­neh­men sicher­zu­stel­len. Dies umfasst ein brei­tes Spek­trum an Tätig­kei­ten, die dar­auf abzie­len, die Rech­te und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­so­nen zu schützen.

Zu den Kern­auf­ga­ben eines DSB gehören:

  • Über­wa­chung der Ein­hal­tung der DSGVO und ande­rer rele­van­ter Daten­schutz­ge­set­ze: Der DSB kon­trol­liert, ob die Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se im Unter­neh­men den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Dazu gehört die Über­prü­fung von Richt­li­ni­en, Ver­fah­ren und Verträgen.
  • Bera­tung des Unter­neh­mens und sei­ner Mit­ar­bei­ter in Fra­gen des Daten­schut­zes: Der DSB fun­giert als Ansprech­part­ner für alle daten­schutz­re­le­van­ten Fra­gen. Er berät die Unter­neh­mens­lei­tung und die Mit­ar­bei­ter bei der Umset­zung von Daten­schutz­maß­nah­men und klärt über die recht­li­chen Anfor­de­run­gen auf.
  • Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter: Ein wich­ti­ger Aspekt ist die Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter für den Daten­schutz. Der DSB führt Schu­lun­gen durch, um das Bewusst­sein für daten­schutz­recht­li­che Risi­ken zu schär­fen und die Mit­ar­bei­ter über ihre Pflich­ten zu informieren.
  • Zusam­men­ar­beit mit der Auf­sichts­be­hör­de: Der DSB ist Ansprech­part­ner für die Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­de und arbei­tet mit die­ser zusam­men, um die Ein­hal­tung des Daten­schut­zes zu gewährleisten.
  • Erstel­lung und Pfle­ge des Ver­zeich­nis­ses von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten: Der DSB führt ein Ver­zeich­nis, in dem alle Daten­ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten des Unter­neh­mens doku­men­tiert sind. Die­ses Ver­zeich­nis dient als Grund­la­ge für die Über­wa­chung und Kon­trol­le des Datenschutzes.
  • Bear­bei­tung von Anfra­gen und Beschwer­den von betrof­fe­nen Per­so­nen: Der DSB ist Ansprech­part­ner für Per­so­nen, deren Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Er bear­bei­tet Anfra­gen und Beschwer­den und sorgt dafür, dass die Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen gewahrt werden.

Um die­se Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen, benö­tigt ein DSB eine fun­dier­te Qua­li­fi­ka­ti­on. Die DSGVO sieht vor, dass der DSB über das Fach­wis­sen ver­fü­gen muss, das für die Art der Daten­ver­ar­bei­tung und die damit ver­bun­de­nen Risi­ken erfor­der­lich ist. Dies kann durch eine juris­ti­sche oder infor­ma­ti­ons­tech­ni­sche Aus­bil­dung, ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung oder den Besuch von spe­zi­el­len Schu­lun­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen nach­ge­wie­sen wer­den. Ein gutes Ver­ständ­nis der DSGVO, des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) und ande­rer rele­van­ter Geset­ze ist uner­läss­lich. Dar­über hin­aus soll­te der DSB über Kennt­nis­se in den Berei­chen IT-Sicher­heit, Risi­ko­ma­nage­ment und Com­pli­ance verfügen.

Die Rolle eines KI-Beauftragten: Aufgaben, Kompetenzen und Notwendigkeit

Die Rol­le eines KI-Beauf­trag­ten (auch AI Offi­cer) gewinnt in Unter­neh­men zuneh­mend an Bedeu­tung, da die Nut­zung von Künst­li­cher Intel­li­genz ste­tig zunimmt. Ein KI-Beauf­trag­ter ist dafür ver­ant­wort­lich, die Ent­wick­lung, Imple­men­tie­rung und den Ein­satz von KI-Sys­te­men im Unter­neh­men zu steu­ern, zu über­wa­chen und sicher­zu­stel­len, dass die­se ethisch, recht­lich und stra­te­gisch sinn­voll ein­ge­setzt werden.

Zu den zen­tra­len Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten eines KI-Beauf­trag­ten gehören:

  • Ent­wick­lung und Imple­men­tie­rung von KI-Stra­te­gien: Der KI-Beauf­trag­te ent­wi­ckelt eine umfas­sen­de KI-Stra­te­gie, die auf die Zie­le und Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens abge­stimmt ist. Die­se Stra­te­gie umfasst die Aus­wahl geeig­ne­ter KI-Tech­no­lo­gien, die Defi­ni­ti­on von Anwen­dungs­fäl­len und die Fest­le­gung von Zie­len und Kennzahlen.
  • Über­wa­chung der ethi­schen und recht­li­chen Kon­for­mi­tät von KI-Sys­te­men: Ein wesent­li­cher Aspekt ist die Sicher­stel­lung, dass die ein­ge­setz­ten KI-Sys­te­me ethi­schen Grund­sät­zen ent­spre­chen und die gel­ten­den Geset­ze und Vor­schrif­ten ein­hal­ten. Dies umfasst ins­be­son­de­re den Schutz der Pri­vat­sphä­re, die Ver­mei­dung von Dis­kri­mi­nie­rung und die Gewähr­leis­tung von Trans­pa­renz und Nachvollziehbarkeit.
  • För­de­rung des KI-Know-hows im Unter­neh­men: Der KI-Beauf­trag­te trägt dazu bei, das Wis­sen und die Kom­pe­ten­zen im Bereich KI im Unter­neh­men zu ver­brei­ten. Er orga­ni­siert Schu­lun­gen und Work­shops, um die Mit­ar­bei­ter über die Mög­lich­kei­ten und Risi­ken von KI zu infor­mie­ren und sie in die Lage zu ver­set­zen, KI-Sys­te­me effek­tiv zu nutzen.
  • Risi­ko­ma­nage­ment im Zusam­men­hang mit KI: Die Ein­füh­rung und Nut­zung von KI-Sys­te­men birgt auch Risi­ken, die es zu iden­ti­fi­zie­ren und zu mini­mie­ren gilt. Der KI-Beauf­trag­te ana­ly­siert die poten­zi­el­len Risi­ken, wie z.B. algo­rith­mi­sche Ver­zer­run­gen, Daten­schutz­ver­let­zun­gen oder den Ver­lust von Arbeits­plät­zen, und ent­wi­ckelt Maß­nah­men zur Risikobegrenzung.
  • Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Abtei­lun­gen: Der KI-Beauf­trag­te arbei­tet eng mit ande­ren Abtei­lun­gen zusam­men, wie z.B. der IT-Abtei­lung, der Rechts­ab­tei­lung, dem Mar­ke­ting und dem Ver­trieb, um sicher­zu­stel­len, dass die KI-Sys­te­me opti­mal in die Geschäfts­pro­zes­se inte­griert werden.
  • Eva­lu­ie­rung und Opti­mie­rung von KI-Sys­te­men: Der KI-Beauf­trag­te über­wacht die Leis­tung der ein­ge­setz­ten KI-Sys­te­me und eva­lu­iert deren Effek­ti­vi­tät. Er iden­ti­fi­ziert Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le und ent­wi­ckelt Maß­nah­men zur Opti­mie­rung der Sys­te­me, um deren Nut­zen zu maximieren.

Die Kom­pe­ten­zen eines KI-Beauf­trag­ten sind viel­fäl­tig und umfas­sen sowohl tech­ni­sches als auch betriebs­wirt­schaft­li­ches Know-how. Er soll­te über fun­dier­te Kennt­nis­se in den Berei­chen Künst­li­che Intel­li­genz, Machi­ne Lear­ning, Data Sci­ence und Soft­ware­ent­wick­lung ver­fü­gen. Dar­über hin­aus sind Kennt­nis­se in den Berei­chen Ethik, Recht, Risi­ko­ma­nage­ment und Pro­jekt­ma­nage­ment erfor­der­lich. Ein KI-Beauf­trag­ter soll­te auch über aus­ge­präg­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Füh­rungs­fä­hig­kei­ten ver­fü­gen, um die Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Abtei­lun­gen zu för­dern und das KI-Know-how im Unter­neh­men zu verbreiten.

Die Not­wen­dig­keit eines KI-Beauf­trag­ten hängt von der Grö­ße, der Bran­che und dem Grad der KI-Inte­gra­ti­on im Unter­neh­men ab. Ins­be­son­de­re Unter­neh­men, die KI in gro­ßem Umfang ein­set­zen oder pla­nen, dies zu tun, pro­fi­tie­ren von einem KI-Beauf­trag­ten, der die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung, die ethi­sche und recht­li­che Kon­for­mi­tät und das Risi­ko­ma­nage­ment sicher­stellt. Ein KI-Beauf­trag­ter kann dazu bei­tra­gen, die Vor­tei­le von KI opti­mal zu nut­zen und gleich­zei­tig die Risi­ken zu minimieren.

https://haerting.de/wissen/ki-kompetenz-ki-beauftragter-ai-officer

Schnittmengen und Unterschiede: DSB vs. KI-Beauftragter

Die Rol­len des Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) und des KI-Beauf­trag­ten sind zwar unter­schied­lich, wei­sen aber auch wich­ti­ge Schnitt­men­gen auf, ins­be­son­de­re wenn es um den daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von KI-Sys­te­men geht. Wäh­rend der DSB sich pri­mär auf den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten kon­zen­triert, adres­siert der KI-Beauf­trag­te die ethi­schen, recht­li­chen und stra­te­gi­schen Aspek­te der KI-Nut­zung insgesamt.

Eine der wich­tigs­ten Schnitt­men­gen liegt im Bereich des Daten­schut­zes bei KI-Anwen­dun­gen. KI-Sys­te­me ver­ar­bei­ten oft gro­ße Men­gen an Daten, dar­un­ter auch per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Daher müs­sen sie so kon­zi­piert sein, dass sie die daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ein­hal­ten. Hier arbei­ten DSB und KI-Beauf­trag­ter zusam­men, um sicher­zu­stel­len, dass die KI-Sys­te­me daten­schutz­kon­form sind. Der DSB bringt sein Fach­wis­sen im Bereich Daten­schutz ein, wäh­rend der KI-Beauf­trag­te die tech­ni­schen Aspek­te der KI-Sys­te­me versteht.

Ein wei­te­rer Bereich der Zusam­men­ar­beit ist die Risi­ko­be­wer­tung. Bei­de Rol­len müs­sen die Risi­ken iden­ti­fi­zie­ren, die mit der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch KI-Sys­te­me ver­bun­den sind. Der DSB kon­zen­triert sich dabei auf die daten­schutz­recht­li­chen Risi­ken, wie z.B. Daten­miss­brauch oder Daten­schutz­ver­let­zun­gen. Der KI-Beauf­trag­te berück­sich­tigt auch ande­re Risi­ken, wie z.B. algo­rith­mi­sche Ver­zer­run­gen oder den Ver­lust von Arbeitsplätzen.

Trotz die­ser Schnitt­men­gen gibt es auch kla­re Unter­schie­de zwi­schen den Rol­len. Der DSB ist pri­mär für die Ein­hal­tung der Daten­schutz­ge­set­ze ver­ant­wort­lich, wäh­rend der KI-Beauf­trag­te ein brei­te­res Spek­trum an Auf­ga­ben hat, das auch die Ent­wick­lung von KI-Stra­te­gien, die För­de­rung des KI-Know-hows im Unter­neh­men und das Risi­ko­ma­nage­ment umfasst. Der DSB ist in sei­ner Rol­le unab­hän­gig und berich­tet direkt an die Unter­neh­mens­lei­tung, wäh­rend der KI-Beauf­trag­te in der Regel in eine bestehen­de Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur ein­ge­bun­den ist.

Die daten­schutz­kon­for­me Gestal­tung von KI-Sys­te­men erfor­dert eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen DSB und KI-Beauf­trag­tem. Dies umfasst die Berück­sich­ti­gung von Pri­va­cy by Design und Pri­va­cy by Default Prin­zi­pi­en, die Durch­füh­rung von Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zun­gen (DSFA) und die Imple­men­tie­rung von tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.

Rechtliche und ethische Aspekte der KI-Nutzung und die Rolle des KI-Beauftragten

Die Nut­zung von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) ist mit einer Rei­he von recht­li­chen und ethi­schen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re der Schutz der Pri­vat­sphä­re, die Ver­mei­dung von Dis­kri­mi­nie­rung, die Gewähr­leis­tung von Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit sowie die Fest­le­gung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten. Der KI-Beauf­trag­te spielt eine zen­tra­le Rol­le bei der Ein­hal­tung die­ser Vor­schrif­ten und der För­de­rung einer ethi­schen KI-Nutzung.

Ein wich­ti­ger recht­li­cher Rah­men für KI-Sys­te­me ist das KI-Gesetz (AI Act) der Euro­päi­schen Uni­on. Die­ses Gesetz zielt dar­auf ab, ein­heit­li­che Regeln für die Ent­wick­lung, das Inver­kehr­brin­gen und die Nut­zung von KI-Sys­te­men in der EU fest­zu­le­gen. Es unter­schei­det zwi­schen ver­schie­de­nen Risi­ko­ka­te­go­rien und sieht je nach Risi­ko unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen vor. Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me, wie z.B. sol­che, die in kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren oder im Gesund­heits­we­sen ein­ge­setzt wer­den, unter­lie­gen stren­gen Anfor­de­run­gen an Trans­pa­renz, Sicher­heit und Rechen­schafts­pflicht. Euro­päi­sche Kom­mis­si­on: Vor­schlag für eine Ver­ord­nung zur Fest­le­gung har­mo­ni­sier­ter Vor­schrif­ten für künst­li­che Intel­li­genz (Künst­li­che-Intel­li­genz-Gesetz) (EUR-Lex) — Der voll­stän­di­ge Geset­zes­text des AI Acts.

Der KI-Beauf­trag­te ist dafür ver­ant­wort­lich, dass die KI-Sys­te­me des Unter­neh­mens die Anfor­de­run­gen des KI-Geset­zes erfül­len. Dies umfasst die Durch­füh­rung von Risi­ko­be­wer­tun­gen, die Imple­men­tie­rung von tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zur Risi­ko­be­gren­zung und die Doku­men­ta­ti­on der KI-Systeme.

Neben dem KI-Gesetz sind auch ande­re Geset­ze und Vor­schrif­ten rele­vant, wie z.B. die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) und das Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz (ProdHG). Der KI-Beauf­trag­te muss sicher­stel­len, dass die KI-Sys­te­me die­se Geset­ze ein­hal­ten und die Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen schützen.

Ethi­sche Aspek­te spie­len bei der KI-Nut­zung eine wich­ti­ge Rol­le. KI-Sys­te­me kön­nen Ver­zer­run­gen ent­hal­ten, die zu dis­kri­mi­nie­ren­den Ergeb­nis­sen füh­ren. Sie kön­nen auch mani­pu­liert wer­den, um bestimm­te Zie­le zu errei­chen. Der KI-Beauf­trag­te ist dafür ver­ant­wort­lich, ethi­sche Richt­li­ni­en für die KI-Nut­zung im Unter­neh­men zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen. Dies umfasst die För­de­rung von Trans­pa­renz, Fair­ness, Rechen­schafts­pflicht und Men­schen­zen­trie­rung.

Vorteile eines KI-Beauftragten für Unternehmen

Die Ein­füh­rung eines KI-Beauf­trag­ten kann für Unter­neh­men zahl­rei­che Vor­tei­le brin­gen. Dazu gehö­ren eine ver­bes­ser­te KI-Stra­te­gie, eine höhe­re Akzep­tanz von KI im Unter­neh­men, eine Redu­zie­rung von Risi­ken und eine Stär­kung des Wett­be­werbs­vor­teils.

Ein KI-Beauf­trag­ter trägt dazu bei, eine umfas­sen­de KI-Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die auf die Zie­le und Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens abge­stimmt ist. Die­se Stra­te­gie umfasst die Aus­wahl geeig­ne­ter KI-Tech­no­lo­gien, die Defi­ni­ti­on von Anwen­dungs­fäl­len und die Fest­le­gung von Zie­len und Kenn­zah­len. Eine kla­re KI-Stra­te­gie hilft dem Unter­neh­men, sei­ne Res­sour­cen effek­tiv ein­zu­set­zen und die Vor­tei­le von KI opti­mal zu nutzen.

Ein KI-Beauf­trag­ter för­dert die Akzep­tanz von KI im Unter­neh­men, indem er die Mit­ar­bei­ter über die Mög­lich­kei­ten und Risi­ken von KI infor­miert und sie in die Lage ver­setzt, KI-Sys­te­me effek­tiv zu nut­zen. Durch Schu­lun­gen, Work­shops und ande­re Maß­nah­men trägt der KI-Beauf­trag­te dazu bei, das KI-Know-how im Unter­neh­men zu ver­brei­ten und die Mit­ar­bei­ter für die Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen der KI zu sensibilisieren.

Ein KI-Beauf­trag­ter trägt zur Redu­zie­rung von Risi­ken bei, indem er die poten­zi­el­len Risi­ken der KI-Nut­zung iden­ti­fi­ziert und Maß­nah­men zur Risi­ko­be­gren­zung ent­wi­ckelt. Dies umfasst ins­be­son­de­re die ethi­sche und recht­li­che Kon­for­mi­tät der KI-Sys­te­me, den Schutz der Pri­vat­sphä­re und die Ver­mei­dung von Dis­kri­mi­nie­rung. Durch ein effek­ti­ves Risi­ko­ma­nage­ment kann das Unter­neh­men Schä­den ver­mei­den und das Ver­trau­en der Kun­den und Mit­ar­bei­ter gewinnen.

Ein KI-Beauf­trag­ter kann den Wett­be­werbs­vor­teil des Unter­neh­mens stär­ken, indem er dazu bei­trägt, inno­va­ti­ve KI-Anwen­dun­gen zu ent­wi­ckeln und zu imple­men­tie­ren. Durch die Nut­zung von KI kann das Unter­neh­men sei­ne Effi­zi­enz stei­gern, sei­ne Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ver­bes­sern und neue Geschäfts­mo­del­le ent­wi­ckeln. Ein KI-Beauf­trag­ter hilft dem Unter­neh­men, die Chan­cen der KI zu erken­nen und zu nut­zen, um sich von der Kon­kur­renz abzuheben.

Fazit

Die Fra­ge, ob ein Unter­neh­men neben einem Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) auch einen KI-Beauf­trag­ten benö­tigt, lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Es hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Grö­ße des Unter­neh­mens, der Bran­che, in der es tätig ist, und dem Grad der KI-Inte­gra­ti­on in die Geschäftsprozesse.

Unter­neh­men, die KI in gro­ßem Umfang ein­set­zen oder pla­nen, dies zu tun, pro­fi­tie­ren in der Regel von einem KI-Beauf­trag­ten. Die­ser kann die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung der KI-Nut­zung sicher­stel­len, die ethi­sche und recht­li­che Kon­for­mi­tät gewähr­leis­ten und das Risi­ko­ma­nage­ment ver­bes­sern. Ein KI-Beauf­trag­ter kann auch dazu bei­tra­gen, die Akzep­tanz von KI im Unter­neh­men zu för­dern und das KI-Know-how der Mit­ar­bei­ter zu stärken.

Der DSB und der KI-Beauf­trag­te soll­ten eng zusam­men­ar­bei­ten, ins­be­son­de­re wenn es um den daten­schutz­kon­for­men Ein­satz von KI-Sys­te­men geht. Bei­de Rol­len haben unter­schied­li­che, aber sich ergän­zen­de Kom­pe­ten­zen, die es ermög­li­chen, die Vor­tei­le von KI opti­mal zu nut­zen und gleich­zei­tig die Risi­ken zu minimieren.

In Zukunft wird die Bedeu­tung von KI wei­ter zuneh­men, und Unter­neh­men wer­den sich zuneh­mend mit den damit ver­bun­de­nen recht­li­chen und ethi­schen Her­aus­for­de­run­gen aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. Ein KI-Beauf­trag­ter kann dazu bei­tra­gen, die­se Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern und die Chan­cen der KI opti­mal zu nutzen.

Weiterführende Quellen