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Betriebsratswahl – Die konstituierende Sitzung

Der Start­schuss für die Arbeit: Die Kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des neu­en Betriebsrats

Nach einer erfolg­rei­chen Betriebs­rats­wahl beginnt ein neu­er Abschnitt für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Unter­neh­men. Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des Betriebs­rats ist dabei ein zen­tra­ler Schritt, da sie den for­ma­len Start­punkt für die Arbeit des neu gewähl­ten Gre­mi­ums mar­kiert. In die­ser Sit­zung wer­den wich­ti­ge orga­ni­sa­to­ri­sche und per­so­nel­le Wei­chen­stel­lun­gen vor­ge­nom­men, die die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Betriebs­rats in den kom­men­den Jah­ren sicher­stel­len sol­len. Aber wie läuft eine sol­che Sit­zung genau ab und wel­che recht­li­chen Bestim­mun­gen sind dabei zu beachten?

Einberufung der Konstituierenden Sitzung

Orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­ant­wor­tung des Wahlvorstands

Die Ver­ant­wor­tung für die Ein­be­ru­fung der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung liegt beim Wahl­vor­stand. Die­ser hat die Sit­zung zeit­nah nach der Betriebs­rats­wahl ein­zu­be­ru­fen. Übli­cher­wei­se geschieht dies inner­halb von zwei Wochen nach der Wahl, um einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewährleisten.

Ein­la­dung der Mitglieder

Der Wahl­vor­stand muss alle gewähl­ten Betriebs­rats­mit­glie­der schrift­lich zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung ein­la­den. Die Ein­la­dung soll­te Datum, Uhr­zeit und Ort der Sit­zung klar ange­ben, damit alle Betei­lig­ten sich dar­auf ein­stel­len können.

Der Ablauf der Konstituierenden Sitzung

Eröff­nung der Sitzung

Die Sit­zung wird vom Wahl­vor­stand eröff­net, der auch die Lei­tung bis zur Wahl des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den über­nimmt. Zu Beginn der Sit­zung wird die Anwe­sen­heit der Mit­glie­der über­prüft und die Beschluss­fä­hig­keit fest­ge­stellt. Min­des­tens die Hälf­te der gewähl­ten Betriebs­rats­mit­glie­der muss anwe­send sein, um beschluss­fä­hig zu sein.

Wahl des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und sei­nes Stellvertreters

Ein zen­tra­ler Punkt der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung ist die Wahl des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und sei­nes Stell­ver­tre­ters. Die­se Wah­len müs­sen geheim und mit ein­fa­cher Stim­men­mehr­heit durch­ge­führt wer­den. Der Wahl­vor­stand orga­ni­siert und über­wacht den Wahl­pro­zess, bis die Posi­tio­nen ein­deu­tig besetzt sind und von den Gewähl­ten akzep­tiert wurden.

Wei­te­re orga­ni­sa­to­ri­sche Schritte

Nach­dem der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de und sein Stell­ver­tre­ter gewählt wur­den, über­nimmt der neue Vor­sit­zen­de die Sit­zungs­lei­tung. Zu den ers­ten Auf­ga­ben gehört die Fest­le­gung der Geschäfts­ord­nung des Betriebs­rats. Die­se regelt die inter­ne Arbeits­wei­se und Struk­tur des Gremiums.

Falls not­wen­dig, kann der Betriebs­rat auch Aus­schüs­se bil­den und wei­te­re inter­ne Ämter und Ver­ant­wort­lich­kei­ten ver­tei­len. Hier­bei han­delt es sich um wich­ti­ge Schrit­te zur effi­zi­en­ten Auf­ga­ben­tei­lung und Spe­zia­li­sie­rung inner­halb des Betriebs­rats.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG)

Die recht­li­chen Grund­la­gen für die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) fest­ge­legt. §§ 29 und 30 BetrVG regeln die Ein­be­ru­fung und Durch­füh­rung der Sit­zung sowie die Wahl des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den. § 33 BetrVG gibt vor, wie Beschluss­fä­hig­keit und Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten zu hand­ha­ben sind.

Recht­spre­chung

Die Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) ergänzt und kon­kre­ti­siert die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Urtei­le des BAG zu Ver­fah­rens­fra­gen bie­ten wich­ti­ge Ori­en­tie­rungs­hil­fen und Klar­stel­lun­gen, die in der Pra­xis von gro­ßer Bedeu­tung sein können.

Wichtige Aufgaben und erste Maßnahmen

Ter­mi­ne und Fristen

Zu den ers­ten Maß­nah­men des neu­en Betriebs­rats gehört es, regel­mä­ßi­ge Sit­zun­gen zu ter­mi­nie­ren. Dabei müs­sen auch Schu­lungs- und Wei­ter­bil­dungs­be­dar­fe ermit­telt wer­den, um die Betriebs­rats­mit­glie­der opti­mal auf ihre Auf­ga­ben vorzubereiten.

Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Belegschaft

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Beleg­schaft. Der neue Betriebs­rat soll­te die Beleg­schaft über die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung und die gewähl­ten Ämter infor­mie­ren. Hier­für kön­nen ver­schie­de­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le wie Sprech­stun­den oder News­let­ter genutzt wer­den.

Fazit

Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des Betriebs­rats ist ein for­ma­ler, aber äußerst wich­ti­ger Pro­zess. Sie mar­kiert den Über­gang von der Wahl zur tat­säch­li­chen Arbeits­auf­nah­me des neu­en Betriebs­rats. Wäh­rend der Sit­zung wer­den wesent­li­che per­so­nel­le und orga­ni­sa­to­ri­sche Ent­schei­dun­gen getrof­fen, die die Grund­la­ge für die zukünf­ti­ge Arbeit des Gre­mi­ums bil­den. Die Ein­hal­tung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Beleg­schaft sind dabei uner­läss­lich, um die Legi­ti­mi­tät und Effek­ti­vi­tät des Betriebs­rats sicherzustellen.

Nun kann es mit der Betriebs­rats­ar­beit losgehen.

Viel Erfolg dabei!