Urlaubsanspruch

Der Urlaubs­an­spruch ist das Recht eines Arbeit­neh­mers auf bezahl­te Frei­zeit und Erho­lung. Er gibt an, wie vie­le Tage im Jahr der Arbeit­neh­mer Anspruch auf Urlaub hat. Der Urlaubs­an­spruch vari­iert je nach Arbeits­ver­hält­nis und beträgt in der Regel zwi­schen 20 und 30 Tagen pro Jahr. Dabei ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, die­sem Anspruch nach­zu­kom­men und den Arbeit­neh­mer für die Dau­er sei­nes Urlaubs von der Arbeit frei­zu­stel­len und zu entlohnen.