Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmer bei betrieblichen Umstrukturierungen, insbesondere bei Betriebsänderungen wie Massenentlassungen, abmildern soll. Er regelt Maßnahmen wie Abfindungen, Umschulungen, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten oder Härtefallregelungen, um soziale Härten abzufedern. Der Sozialplan ist rechtlich bindend und kann, falls keine Einigung erzielt wird, durch die Einigungsstelle festgelegt werden. Grundlage dafür sind die §§ 112 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).