Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmer bei betrieblichen Umstrukturierungen, insbesondere bei Betriebsänderungen wie Massenentlassungen, abmildern soll. Er regelt Maßnahmen wie Abfindungen, Umschulungen, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten oder Härtefallregelungen, um soziale Härten abzufedern. Der Sozialplan ist rechtlich bindend und kann, falls keine Einigung erzielt wird, durch die Einigungsstelle festgelegt werden. Grundlage dafür sind die §§ 112 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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In der komplexen und oft turbulenten Situation einer Unternehmensinsolvenz spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel beleuchtet, wie der Betriebsrat in solchen Krisenzeiten effektiv agieren und die Interessen der Belegschaft schützen kann. Von der rechtlichen Grundlage der Insolvenz bis hin zu den spezifischen Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Insolvenzverfahren werden alle wichtigen Aspekte…