Landesarbeitsgericht Köln

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln ist ein Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit in Nord­rhein-West­fa­len. Es ist die zwei­te Instanz für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten, die in der Regi­on Köln anfal­len. Das Gericht ent­schei­det über Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te und ist zustän­dig für eine Viel­zahl von arbeits­recht­li­chen Angelegenheiten.


  • Keine Fristlose Kündigung wegen Statusänderung im Xing-Profil

    /

    Keine Fristlose Kündigung wegen Statusänderung im Xing-Profil

    Die fal­sche Anga­be des beruf­li­chen Sta­tus als “Frei­be­ruf­ler” recht­fer­tigt ohne Hin­zu­tre­ten wei­te­rer Umstän­de kei­ne frist­lo­se Kün­di­gung wegen einer uner­laub­ten Kon­kur­renz­tä­tig­keit. Das ent­schied das Lan­des­ar­beits­ge­richt in sei­nem Urteil vom 07.02.2017 (12 Sa 745/16). Der Klä­ger des zugrun­de lie­gen­den Streit­falls war Arbeit­neh­mer einer Steu­er­be­ra­ter­kanz­lei. Die Par­tei­en hat­ten im Wege eines Auf­he­bungs­ver­tra­ges die Been­di­gung ihres Arbeits­ver­hält­nis­ses mit mehr­mo­na­ti­ger…