Das Landesarbeitsgericht Köln ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Es ist die zweite Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die in der Region Köln anfallen. Das Gericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte und ist zuständig für eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.