LAG Baden-Württemberg

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) ist die zwei­te Instanz der Arbeits­ge­richts­bar­keit in Deutsch­land und zustän­dig für Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te ers­ter Instanz. In Baden-Würt­tem­berg ist das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die zen­tra­le Anlauf­stel­le für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten auf Lan­des­ebe­ne. Es ent­schei­det über Kla­gen in arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, wie bei­spiels­wei­se Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten aus dem Arbeits­ver­hält­nis. Das LAG Baden-Würt­tem­berg trägt somit zur Gewähr­leis­tung gerech­ter und ein­heit­li­cher Recht­spre­chung im Arbeits­recht bei und leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Kon­flikt­lö­sung zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeitnehmern.


  • Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

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    Datenschutzkonzept für den Betriebsrat: Ein unverzichtbarer Leitfaden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten

    Das Bewusst­sein für Daten­schutz hat in der digi­ta­len Ära neue Höhen erreicht, beson­ders im Arbeits­um­feld. Für den Betriebs­rat ergibt sich hier­aus eine dop­pel­te Her­aus­for­de­rung: Einer­seits muss er die per­sön­li­chen Daten der Arbeit­neh­mer schüt­zen, ande­rer­seits ist er durch sei­ne Auf­ga­ben oft gezwun­gen, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen zu ver­ar­bei­ten. Jüngs­te Gerichts­ent­schei­dun­gen unter­strei­chen die Not­wen­dig­keit, dass Betriebs­rä­te ein effek­ti­ves Daten­schutz­kon­zept…