Das Landesarbeitsgericht (LAG) ist die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland und zuständig für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte erster Instanz. In Baden-Württemberg ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf Landesebene. Es entscheidet über Klagen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Das LAG Baden-Württemberg trägt somit zur Gewährleistung gerechter und einheitlicher Rechtsprechung im Arbeitsrecht bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Konfliktlösung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
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Das Bewusstsein für Datenschutz hat in der digitalen Ära neue Höhen erreicht, besonders im Arbeitsumfeld. Für den Betriebsrat ergibt sich hieraus eine doppelte Herausforderung: Einerseits muss er die persönlichen Daten der Arbeitnehmer schützen, andererseits ist er durch seine Aufgaben oft gezwungen, sensible Informationen zu verarbeiten. Jüngste Gerichtsentscheidungen unterstreichen die Notwendigkeit, dass Betriebsräte ein effektives Datenschutzkonzept…