LAG Baden-Württemberg

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) ist die zwei­te Instanz der Arbeits­ge­richts­bar­keit in Deutsch­land und zustän­dig für Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te ers­ter Instanz. In Baden-Würt­tem­berg ist das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die zen­tra­le Anlauf­stel­le für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten auf Lan­des­ebe­ne. Es ent­schei­det über Kla­gen in arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, wie bei­spiels­wei­se Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten aus dem Arbeits­ver­hält­nis. Das LAG Baden-Würt­tem­berg trägt somit zur Gewähr­leis­tung gerech­ter und ein­heit­li­cher Recht­spre­chung im Arbeits­recht bei und leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Kon­flikt­lö­sung zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern.