Kündigungsfristen

Kün­di­gungs­fris­ten sind gesetz­lich fest­ge­leg­te Fris­ten, die sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer ein­hal­ten müs­sen, wenn sie das Arbeits­ver­hält­nis been­den möch­ten. Sie regeln, wie lan­ge im Vor­aus eine Kün­di­gung ange­kün­digt wer­den muss und die­nen dazu, bei­den Par­tei­en Pla­nungs­si­cher­heit zu geben. Die genaue Dau­er der Kün­di­gungs­fris­ten kann je nach Arbeits­ver­trag, Beschäf­ti­gungs­dau­er und gesetz­li­chen Vor­ga­ben variieren.


  • BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

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    BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

    Kün­di­gungs­fris­ten wäh­rend der Pro­be­zeit: Klar­heit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017 Die Pro­be­zeit ist ein kri­ti­scher Zeit­raum sowohl für Arbeit­neh­mer als auch für Arbeit­ge­ber, da sie die Mög­lich­keit bie­tet, die Eig­nung für ein Arbeits­ver­hält­nis zu tes­ten. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Kün­di­gungs­fris­ten, die im Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 23. März 2017…