Interessenausgleich

Ein Inter­es­sen­aus­gleich ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat, die bei grö­ße­ren Ver­än­de­run­gen im Unter­neh­men, wie zum Bei­spiel bei Betriebs­schlie­ßun­gen oder Mas­sen­ent­las­sun­gen, getrof­fen wird. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu berück­sich­ti­gen und den Ablauf der Maß­nah­men zu regeln, um mög­li­che Kon­flik­te zu mini­mie­ren. Der Inter­es­sen­aus­gleich ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des deut­schen Arbeits­rechts und dient dem Schutz der Belegschaft.