Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die bei größeren Veränderungen im Unternehmen, wie zum Beispiel bei Betriebsschließungen oder Massenentlassungen, getroffen wird. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und den Ablauf der Maßnahmen zu regeln, um mögliche Konflikte zu minimieren. Der Interessenausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Belegschaft.
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In der komplexen und oft turbulenten Situation einer Unternehmensinsolvenz spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel beleuchtet, wie der Betriebsrat in solchen Krisenzeiten effektiv agieren und die Interessen der Belegschaft schützen kann. Von der rechtlichen Grundlage der Insolvenz bis hin zu den spezifischen Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Insolvenzverfahren werden alle wichtigen Aspekte…