Interessenausgleich

Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die bei größeren Veränderungen im Unternehmen, wie zum Beispiel bei Betriebsschließungen oder Massenentlassungen, getroffen wird. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und den Ablauf der Maßnahmen zu regeln, um mögliche Konflikte zu minimieren. Der Interessenausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Belegschaft.