Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Voraussetzung hierfür ist ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Ablauf der Frist für den Kündigenden unzumutbar macht. Da das Arbeits- oder Vertragsverhältnis damit meist sofort endet, wird sie in der Praxis häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet.