Eine außerordentliche Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Voraussetzung hierfür ist ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Ablauf der Frist für den Kündigenden unzumutbar macht. Da das Arbeits- oder Vertragsverhältnis damit meist sofort endet, wird sie in der Praxis häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

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Voraussetzungen, Fristen und wichtige Urteile zum § 626 BGB. Erfahren Sie alles über den wichtigen Grund und die Zwei-Wochen-Frist im Arbeitsrecht.

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In der Welt des Arbeitsrechts gibt es Fälle, die weit über die Grenzen eines einzelnen Unternehmens hinaus Beachtung finden und wichtige Fragen zu Ethik, Recht und Verantwortung aufwerfen. Einer dieser Fälle ist der kürzlich vom Arbeitsgericht Lüneburg entschiedene Fall eines Amazon-Betriebsratsvorsitzenden, der aufgrund von Arbeitszeitbetrug fristlos entlassen wurde. Dieser Fall hat nicht nur aufgrund der…