Aufhebungsvertrag

Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, die das bestehen­de Arbeits­ver­hält­nis been­den soll. Dabei wer­den die Moda­li­tä­ten der Been­di­gung, wie zum Bei­spiel die Kün­di­gungs­frist oder eine Abfin­dung, ver­trag­lich fest­ge­legt. Der Auf­he­bungs­ver­trag ermög­licht bei­den Par­tei­en eine ein­ver­nehm­li­che Tren­nung und kann in bestimm­ten Fäl­len für den Arbeit­neh­mer vor­teil­haf­ter sein als eine Kün­di­gung.