Arbeitsminister

Ein Arbeits­mi­nis­ter ist ein Mit­glied der Regie­rung, das für die Arbeits­po­li­tik und die Belan­ge der Arbeit­neh­mer zustän­dig ist. Er ist ver­ant­wort­lich für die Gestal­tung und Umset­zung von Maß­nah­men zur För­de­rung der Beschäf­ti­gung, zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und zum Schutz der Arbeit­neh­mer­rech­te. Der Arbeits­mi­nis­ter arbei­tet eng mit Gewerk­schaf­ten, Arbeit­ge­bern und ande­ren rele­van­ten Akteu­ren zusam­men, um eine aus­ge­wo­ge­ne und gerech­te Arbeits­po­li­tik zu gewährleisten.