Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person oder eines Unternehmens an eine andere Partei, ein bestimmtes rechtswidriges oder vertragswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Im Arbeitsrecht dient sie dazu, ein Fehlverhalten zu beanstanden und den Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall vor einer Kündigung zu warnen. Im Zivilrecht, etwa bei Urheberrechtsverletzungen, wird sie genutzt, um einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern. Damit erfüllt die Abmahnung sowohl eine Rüge- als auch eine Warnfunktion, um rechtliche Konsequenzen ohne sofortige gerichtliche Schritte anzudrohen.