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Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht die Anpassungsfähigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes an ungewöhnliche Umstände bei Betriebsratswahlen. Ein wegweisendes Urteil bekräftigt, dass Betriebsratswahlen auch dann gültig sind, wenn die Anzahl der Kandidaten unter der gesetzlich geforderten Mitgliederzahl liegt. Dies hat bedeutende Implikationen für die betriebliche Mitbestimmung, insbesondere in kleineren Betrieben. Kontext und Kern der Entscheidung Das Betriebsverfassungsgesetz…