§ 622 BGB regelt die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Arbeitnehmer können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, während die Kündigungsfristen für Arbeitgeber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit ansteigen. Je nach Beschäftigungsdauer verlängert sich die Frist für Arbeitgeber schrittweise von einem Monat bis zu sieben Monaten zum Monatsende. Abweichungen können durch Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen festgelegt werden, und während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.
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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht einfach erklärt. Rechte, Pflichten, Fristen und was Sie bei einer Kündigung beachten müssen.
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Kündigungsfristen während der Probezeit: Klarheit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017 Die Probezeit ist ein kritischer Zeitraum sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, da sie die Möglichkeit bietet, die Eignung für ein Arbeitsverhältnis zu testen. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen, die im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. März 2017…