§ 622 BGB

§ 622 BGB regelt die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Arbeitnehmer können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, während die Kündigungsfristen für Arbeitgeber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit ansteigen. Je nach Beschäftigungsdauer verlängert sich die Frist für Arbeitgeber schrittweise von einem Monat bis zu sieben Monaten zum Monatsende. Abweichungen können durch Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen festgelegt werden, und während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.