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Was ist eigentlich Betriebliches Gesundheitsmanagement?

Inves­ti­tio­nen in die Gesund­heits­för­de­rung der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, gera­de auch von klei­nen und mitt­le­ren Betrie­ben, sind immer Inves­ti­tio­nen in die Zukunft unse­rer Gesellschaft.

„Mens sana in cor­po­re sano.” Das ist eine latei­ni­sche Rede­wen­dung, die ihren Ursprung in den Schrif­ten des römi­schen Dich­ters Juve­nal (cir­ca 60 bis 127 n. C.) hat. Ken­nen Sie nicht? Dann über­set­ze ich mal sinn­ge­mäß (nicht wörtlich):

„Nur in einem gesun­den Kör­per wohnt auch ein gesun­der Geist.“

Jetzt klin­gelt es bei den meis­ten! An dem Satz ist ganz sicher etwas dran. Dies wis­sen zuneh­mend auch die Unter­neh­men, wes­halb BGM eine zuneh­mend wich­ti­ge Rol­le spielt. BGM steht für Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment. Und gesun­de und moti­vier­te Mit­ar­bei­ter sind die Basis für erfolg­rei­che Unternehmen.

Kran­ke Mit­ar­bei­ter kos­ten die Unter­neh­men dage­gen enor­me Beträ­ge. Da kom­men beacht­li­che Sum­men zusam­men, die bes­ser für ein Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment ver­wen­det wer­den soll­ten. Denn:

  • Mit­hil­fe von BGM kön­nen die Fehl­zei­ten­ra­ten von Beschäf­tig­ten um durch­schnitt­lich 26 % redu­ziert werden.
  • Jeder in BGM inves­tier­te Euro spart zwi­schen einen und zehn Euro und hat somit einen posi­ti­ven Return on Invest­ment.
  • Stu­di­en bele­gen dar­über hin­aus mess­ba­re Ver­bes­se­run­gen der kör­per­li­chen bzw. psy­chi­schen Verfassung.
  • Der Erfolg eines Unter­neh­mens liegt maß­geb­lich in einer mit­ar­bei­ter­ori­en­tier­ten Unter­neh­mens­kul­tur, in der auch gesund­heits­be­zo­ge­ne Maß­nah­men am erfolg­reichs­ten sind.
  • Ver­bes­se­rung der Gesund­heit und des Wohl­be­fin­dens der Mit­ar­bei­ten­den stei­gert die Arbeits- und Leis­tungs­fä­hig­keit, die Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und ‑loya­li­tät.

Bei BGM Betriebs­rat mit einbeziehen

Bei allen mög­li­chen BGM-Maß­nah­men gilt übri­gens: Da der Betriebs­rat Teil der betrieb­li­chen Arbeits­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on ist, besitzt er eine Kon­troll- und För­der­funk­ti­on, einen Gestal­tungs­auf­trag sowie ein Teil­nah­me­recht im Bereich des betrieb­li­chen Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes. Dem­nach soll­te der Betriebs­rat bei der Pla­nung, Umset­zung und Ent­schei­dungs­fin­dung durch die Teil­nah­me an BGM-Sit­zun­gen und Bespre­chun­gen aktiv betei­ligt sein und gestal­tend mitwirken.

Das Mit­be­stim­mungs­recht umfasst ins­be­son­de­re die Aus­wahl und Orga­ni­sa­ti­on der Ver­fah­ren der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. Da das Arbeits­schutz­recht auch den Abbau von psy­chi­schen Fehl­be­las­tun­gen for­dert, kann der Betriebs­rat zudem auf die Arbeits­ab­läu­fe und ‑orga­ni­sa­tio­nen ein­wir­ken.

Wel­che Vor­tei­le haben also Arbeit­ge­ber durch eine Betrieb­li­che Gesundheitsförderung?

  • Image­auf­wer­tung des Unternehmens
  • Kos­ten­sen­kung durch weni­ger Krank­heits- und Produktionsausfälle
  • Siche­rung der Leis­tungs­fä­hig­keit aller Mitarbeiter
  • Stär­kung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Stei­ge­rung der Pro­duk­ti­vi­tät und Qualität

Wel­che Vor­tei­le haben also Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer durch eine Betrieb­li­che Gesundheitsförderung?

  • Erhaltung/Zunahme der eige­nen Leistungsfähigkeit
  • Erhö­hung der Arbeits­zu­frie­den­heit und Ver­bes­se­rung des Betriebsklimas
  • Mit­ge­stal­tung des Arbeits­plat­zes und des Arbeitsablaufs
  • Redu­zie­rung der Arztbesuche
  • Ver­bes­se­rung der gesund­heit­li­chen Bedin­gun­gen im Unternehmen
  • Ver­bes­se­rung der Lebensqualität
  • Ver­bes­se­rung des Gesund­heits­zu­stan­des und Sen­kung gesund­heit­li­cher Risiken
  • Ver­rin­ge­rung von Belastungen

Die Kam­pa­gne „Unter­neh­men unter­neh­men Gesund­heit“ des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit belegt übri­gens: Schon heu­te wird betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung in vie­len Betrie­ben vor­bild­lich umge­setzt. Pro­jekt­bei­spie­le aus den ein­zel­nen Bun­des­län­dern zei­gen, dass auch in klei­ne­ren Betrie­ben viel für die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten getan wer­den kann.

Ich wün­sche Ihnen eine schö­ne Weih­nachts­zeit und einen guten Rutsch ins hof­fent­lich coro­nafreie­re neue Jahr! Wir lesen 2022 voneinander …

Blei­ben Sie beweglich!

Glück­auf, Ihr
Andre­as Galatas