Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ihre Rechte & Schutz – So wehren Sie sich!

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Ihre Rechte & Schutz – So wehren Sie sich!

Wuss­ten Sie, dass Stu­di­en zei­gen, dass ein erheb­li­cher Pro­zent­satz der Arbeit­neh­mer Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz erlebt? Die­se unfai­re Behand­lung, basie­rend auf Merk­ma­len wie Geschlecht, Alter, eth­ni­scher Her­kunft, Reli­gi­on oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung, ist nicht nur unmo­ra­lisch, son­dern auch ille­gal. Dis­kri­mi­nie­rung kann sich in vie­len For­men äußern, von sub­ti­len Benach­tei­li­gun­gen bis hin zu offe­nen Belei­di­gun­gen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer, zeigt auf, wel­che Schutz­me­cha­nis­men exis­tie­ren und gibt Ihnen kon­kre­te Rat­schlä­ge, wie Sie sich gegen Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz zur Wehr set­zen kön­nen. Es ist wich­tig, Ihre Rech­te zu ken­nen, um eine fai­re und respekt­vol­le Arbeits­um­ge­bung zu gewähr­leis­ten. Nur so kann ein pro­duk­ti­ves und posi­ti­ves Arbeits­kli­ma entstehen.

Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz liegt vor, wenn Mit­ar­bei­ter auf­grund bestimm­ter per­sön­li­cher Merk­ma­le benach­tei­ligt oder ungleich behan­delt wer­den. Die­se Merk­ma­le sind im All­ge­mei­nen durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) geschützt und umfas­sen bei­spiels­wei­se Geschlecht, eth­ni­sche Her­kunft, Reli­gi­on, Welt­an­schau­ung, Behin­de­rung, Alter oder sexu­el­le Ori­en­tie­rung. Die Dis­kri­mi­nie­rung kann sich in ver­schie­de­nen For­men zei­gen, von der Ableh­nung bei Bewer­bun­gen über unglei­che Bezah­lung bis hin zu Mob­bing und Beläs­ti­gung. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass nicht jede unfai­re Behand­lung Dis­kri­mi­nie­rung im recht­li­chen Sin­ne dar­stellt. Ent­schei­dend ist, dass die Benach­tei­li­gung auf einem geschütz­ten Merk­mal beruht. Die Arbei­ter­kam­mer bie­tet hier­zu grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen und Bera­tung an.

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Formen der Diskriminierung

Dis­kri­mi­nie­rung kann in viel­fäl­ti­ger Form auf­tre­ten. Direk­te Dis­kri­mi­nie­rung liegt vor, wenn eine Per­son auf­grund eines geschütz­ten Merk­mals schlech­ter behan­delt wird als eine ande­re in einer ver­gleich­ba­ren Situa­ti­on. Indi­rek­te Dis­kri­mi­nie­rung hin­ge­gen liegt vor, wenn schein­bar neu­tra­le Regeln oder Prak­ti­ken Per­so­nen mit bestimm­ten Merk­ma­len benach­tei­li­gen. Beläs­ti­gung, ein­schließ­lich sexu­el­ler Beläs­ti­gung, ist eben­falls eine Form der Dis­kri­mi­nie­rung. Auch Vik­ti­mi­sie­rung, also die Benach­tei­li­gung einer Per­son, weil sie Dis­kri­mi­nie­rung gemel­det hat oder eine ande­re Per­son dabei unter­stützt hat, ist unzu­läs­sig. Das Ver­ständ­nis die­ser ver­schie­de­nen For­men ist ent­schei­dend, um Dis­kri­mi­nie­rung zu erken­nen und dage­gen vor­zu­ge­hen. Ein Über­blick über die ver­schie­de­nen Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und Ihre Rech­te fin­den Sie bei Zamet­zer Law. Bei sexu­el­ler Beläs­ti­gung am Arbeits­platz ist es wich­tig, sich zu weh­ren. Einen hilf­rei­chen Leit­fa­den hier­zu bie­tet die BUKOF.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ist das Fun­da­ment Ihres Schut­zes vor Dis­kri­mi­nie­rung als Arbeit­neh­mer. Es garan­tiert Ihnen das Recht auf eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Arbeits­um­ge­bung. Soll­ten Sie den­noch Dis­kri­mi­nie­rung erfah­ren, haben Sie das Recht, sich bei Ihrem Arbeit­ge­ber zu beschwe­ren. Der Arbeit­ge­ber ist dann ver­pflich­tet, Ihrer Beschwer­de nach­zu­ge­hen und Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Dis­kri­mi­nie­rung zu been­den. Dies kann bei­spiels­wei­se eine inter­ne Unter­su­chung, ein klä­ren­des Gespräch oder auch dis­zi­pli­na­ri­sche Maß­nah­men gegen­über dem dis­kri­mi­nie­ren­den Mit­ar­bei­ter umfassen.

Dar­über hin­aus haben Sie unter Umstän­den Anspruch auf Scha­dens­er­satz und Ent­schä­di­gung, wenn Ihnen durch die Dis­kri­mi­nie­rung ein finan­zi­el­ler oder imma­te­ri­el­ler Scha­den ent­stan­den ist. Die Höhe des Scha­dens­er­sat­zes hängt vom Ein­zel­fall ab und bemisst sich unter ande­rem an der Schwe­re der Dis­kri­mi­nie­rung und den dar­aus resul­tie­ren­den Fol­gen. Es ist von gro­ßer Bedeu­tung, dass Sie alle Vor­fäl­le von Dis­kri­mi­nie­rung sorg­fäl­tig doku­men­tie­ren, um im Bedarfs­fall Bewei­se für Ihre Ansprü­che vor­le­gen zu kön­nen. Notie­ren Sie Datum, Uhr­zeit, betei­lig­te Per­so­nen, Zeu­gen und den genau­en Her­gang des Vorfalls.

Soll­ten Sie sich unsi­cher sein, wel­che Schrit­te Sie unter­neh­men sol­len, oder benö­ti­gen Sie Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te, kön­nen Sie sich an eine Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le oder einen Anwalt wen­den. Die Arbei­ter­kam­mer und die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le bie­ten hier­zu wert­vol­le Bera­tungs­ma­te­ria­li­en an.

Quel­len: Mate­ria­li­en für Rat­su­chen­de — Hil­fe bei … — Antidiskriminierungsstelle

Wie Sie sich gegen Diskriminierung wehren können

Wenn Sie am Arbeits­platz Dis­kri­mi­nie­rung erfah­ren, ist es wich­tig, dass Sie aktiv wer­den. Der ers­te Schritt ist die genaue Doku­men­ta­ti­on aller Vor­fäl­le. Notie­ren Sie sich Datum, Uhr­zeit, betei­lig­te Per­so­nen, Zeu­gen und den genau­en Ablauf der Situa­ti­on. Die­se Auf­zeich­nun­gen die­nen als wich­ti­ge Beweis­mit­tel, falls Sie wei­te­re Schrit­te unter­neh­men müssen.

Suchen Sie anschlie­ßend das Gespräch mit Ihrem Arbeit­ge­ber oder dem Betriebs­rat. Schil­dern Sie die Situa­ti­on und ver­su­chen Sie, gemein­sam eine Lösung zu fin­den. Oft­mals las­sen sich Miss­ver­ständ­nis­se oder unbe­ab­sich­tig­tes Fehl­ver­hal­ten auf die­se Wei­se aus­räu­men. Wenn das Gespräch nicht zum Erfolg führt oder die Dis­kri­mi­nie­rung wei­ter­hin besteht, soll­ten Sie eine for­mel­le Beschwer­de einreichen.

Soll­te auch die for­mel­le Beschwer­de kei­ne Abhil­fe schaf­fen, kön­nen Sie sich an eine Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le wen­den. Die­se Stel­len bie­ten Bera­tung und Unter­stüt­zung für Dis­kri­mi­nie­rungs­op­fer und kön­nen gege­be­nen­falls auch zwi­schen Ihnen und Ihrem Arbeit­ge­ber ver­mit­teln. In man­chen Fäl­len kann auch eine Kla­ge vor dem Arbeits­ge­richt sinn­voll sein, ins­be­son­de­re wenn Sie Scha­dens­er­satz oder Ent­schä­di­gung for­dern. Es ist rat­sam, sich recht­li­chen Bei­stand zu suchen, um Ihre Erfolgs­aus­sich­ten zu bewer­ten und die rich­ti­gen Schrit­te zu unter­neh­men. Ein Anwalt kann Ihnen hel­fen, Ihre Rech­te durch­zu­set­zen und Sie im Ver­fah­ren vor dem Arbeits­ge­richt zu ver­tre­ten. Stra­te­gien zur Abwehr von Mob­bing, die denen bei Dis­kri­mi­nie­rung ähneln, fin­den Sie bei CROSET. Auch bei ande­ren The­men wie Ver­leum­dung gibt es Tipps, wie man sich weh­ren kann (rightmart.de).

Quel­len: Mob­bing am Arbeits­platz | So weh­ren Sie sich! | CROSET, Ver­leum­dung als Straf­tat » So gehen Sie rich­tig dage­gen vor

Die Rolle des Arbeitgebers

Arbeit­ge­ber tra­gen eine erheb­li­che Ver­ant­wor­tung, ein dis­kri­mi­nie­rungs­freie Arbeits­um­ge­bung zu schaf­fen und zu för­dern. Dies beginnt mit der Imple­men­tie­rung kla­rer Richt­li­ni­en und Ver­fah­ren zur Ver­hin­de­rung von Dis­kri­mi­nie­rung. Die­se Richt­li­ni­en soll­ten für alle Mit­ar­bei­ter zugäng­lich und ver­ständ­lich sein und kla­re Ver­hal­tens­re­geln sowie Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen ent­hal­ten. Ein wich­ti­ger Bestand­teil ist auch die regel­mä­ßi­ge Schu­lung der Mit­ar­bei­ter zum The­ma Gleich­be­hand­lung. Die­se Schu­lun­gen soll­ten das Bewusst­sein für ver­schie­de­ne For­men von Dis­kri­mi­nie­rung schär­fen und den Mit­ar­bei­tern ver­mit­teln, wie sie sich in dis­kri­mi­nie­ren­den Situa­tio­nen ver­hal­ten sollen.

Dar­über hin­aus müs­sen Arbeit­ge­ber sicher­stel­len, dass Beschwer­den über Dis­kri­mi­nie­rung ernst genom­men und gründ­lich unter­sucht wer­den. Es muss ein klar defi­nier­ter Beschwer­de­weg vor­han­den sein, der den Mit­ar­bei­tern ermög­licht, Dis­kri­mi­nie­rungs­vor­fäl­le ver­trau­lich zu mel­den. Die Ergeb­nis­se der Unter­su­chung müs­sen trans­pa­rent kom­mu­ni­ziert wer­den und ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Been­di­gung der Dis­kri­mi­nie­rung und zum Schutz der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter ergrif­fen wer­den. Ein pro­ak­ti­ver Ansatz zur För­de­rung von Viel­falt und Inklu­si­on kann dazu bei­tra­gen, Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz von vorn­her­ein zu ver­hin­dern. Die BUKOF bie­tet hier­zu einen Leit­fa­den für Arbeit­ge­ber zum Umgang mit sexu­el­ler Beläs­ti­gung an.

Quel­len: Was tun bei sexu­el­ler Beläs­ti­gung am Arbeitsplatz

Fazit

Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz ist ein erns­tes Pro­blem, das die Wür­de und Rech­te der Betrof­fe­nen ver­letzt. Es ist wich­tig, dass Arbeit­neh­mer ihre Rech­te ken­nen und sich gegen Dis­kri­mi­nie­rung zur Wehr set­zen. Arbeit­ge­ber tra­gen die Ver­ant­wor­tung, eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Arbeits­um­ge­bung zu schaf­fen und zu för­dern. Durch akti­ves Han­deln und die Nut­zung recht­li­cher Mög­lich­kei­ten kann Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz bekämpft und eine fai­re und respekt­vol­le Arbeits­welt für alle geschaf­fen wer­den. Infor­mie­ren Sie sich, doku­men­tie­ren Sie Vor­fäl­le und suchen Sie bei Bedarf recht­li­chen Bei­stand, um Ihre Rech­te zu schüt­zen und durchzusetzen.