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Die KI-Verordnung 2024 — Ein Überblick über die neuen Regelungen

Am 1. August 2024 trat die KI-Ver­ord­nung in Deutsch­land und der gesam­ten EU in Kraft. Die­se umfas­sen­de Rege­lung zur Regu­lie­rung von Künst­li­cher Intel­li­genz zielt dar­auf ab, den Ein­satz von KI-Tech­no­lo­gien siche­rer zu gestal­ten und legt stren­ge Anfor­de­run­gen an Unter­neh­men und Ent­wick­ler fest. Die Ver­ord­nung stellt sicher, dass alle Akteu­re in der KI-Bran­che die Prin­zi­pi­en der Trans­pa­renz und des Daten­schut­zes ein­hal­ten, und führt eine unab­hän­gi­ge Auf­sichts­be­hör­de ein, die die Ein­hal­tung die­ser Vor­schrif­ten über­wacht. Für Unter­neh­men bedeu­tet dies, dass sie sich auf neue Her­aus­for­de­run­gen und Ver­pflich­tun­gen ein­stel­len müs­sen, um recht­li­che und finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter „KI-Ver­ord­nung am 01.08.2024 in Kraft getre­ten“.

Die Ent­ste­hung der KI-Ver­ord­nung fußt auf den zuneh­men­den Her­aus­for­de­run­gen und Risi­ken, die mit der Nut­zung von Künst­li­cher Intel­li­genz ver­bun­den sind. Ange­sichts der rasan­ten Ent­wick­lun­gen in die­sem Bereich und der damit ein­her­ge­hen­den ethi­schen Beden­ken war es uner­läss­lich, kla­re Richt­li­ni­en zu schaf­fen. Die Ver­ord­nung ent­stand als Ant­wort auf die Not­wen­dig­keit, die ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­wick­lung und Ver­wen­dung von KI zu för­dern. Dazu gehö­ren auch Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Dis­kri­mi­nie­rung und zur Gewähr­leis­tung von Sicher­heit und Pri­vat­sphä­re. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hebt her­vor, dass die­se Regu­lie­rung ein bedeu­ten­der Schritt in Rich­tung einer ver­trau­ens­wür­di­gen KI darstellt.

Ein zen­tra­les Ele­ment der KI-Ver­ord­nung sind die wich­ti­gen Bestim­mun­gen, die für alle Akteu­re im KI-Sek­tor ver­bind­lich sind. Beson­ders bedeu­tend sind die Anfor­de­run­gen an Trans­pa­renz und Daten­schutz, die sowohl für Ent­wick­ler als auch für Betrei­ber von KI-Sys­te­men gel­ten. Dar­über hin­aus wird ein beson­de­rer Fokus auf Hoch­ri­si­ko-KI-Anwen­dun­gen gelegt, die unter stren­gen Auf­la­gen ope­rie­ren müs­sen. Die­se Rege­lun­gen sol­len sicher­stel­len, dass poten­zi­el­le Risi­ken iden­ti­fi­ziert und mini­miert wer­den, bevor KI-Sys­te­me ein­ge­setzt wer­den. Laut Tay­lor Wes­sing zielt die Ver­ord­nung dar­auf ab, Miss­brauch zu ver­hin­dern und das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in KI-Tech­no­lo­gien zu stärken.

Aus­wir­kun­gen auf Unternehmen

Die Ein­füh­rung der KI-Ver­ord­nung hat tief­grei­fen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men, die Künst­li­che Intel­li­genz (KI) ein­set­zen oder ent­wi­ckeln. Ab dem 1. August 2024 sind Unter­neh­men ver­pflich­tet, die neu­en Rege­lun­gen ein­zu­hal­ten, wobei stren­ge Trans­pa­renz- und Daten­schutz­an­for­de­run­gen gel­ten. Ins­be­son­de­re müs­sen Unter­neh­men, die KI-Anwen­dun­gen ent­wi­ckeln oder betrei­ben, umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu den von ihnen ver­wen­de­ten Algo­rith­men bereit­stel­len und sicher­stel­len, dass ihre Sys­te­me ethi­schen Stan­dards entsprechen. 

Ein wich­ti­ges Ele­ment der Ver­ord­nung ist die Ein­rich­tung einer unab­hän­gi­gen Auf­sichts­be­hör­de, die die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten über­wacht. Unter­neh­men müs­sen sich auf einen Anpas­sungs­be­darf ein­stel­len, um die neu­en Rege­lun­gen recht­zei­tig umzu­set­zen. Die ers­ten Ver­pflich­tun­gen sind inner­halb von sechs Mona­ten nach Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung umzu­set­zen, andern­falls dro­hen hohe Buß­gel­der. Ins­be­son­de­re soll­ten Unter­neh­men die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen für Hoch­ri­si­ko-KI-Anwen­dun­gen beach­ten, die sofort in Kraft tre­ten und stren­gen Kon­trol­len unter­lie­gen. Für eine detail­lier­te Über­sicht über die Aus­wir­kun­gen der Ver­ord­nung auf die Unter­neh­men, sie­he „Seit 1. August 2024 gilt die KI-Ver­ord­nung“.

Über­gangs­fris­ten und zukünf­ti­ge Schritte

Die KI-Ver­ord­nung sieht Über­gangs­fris­ten vor, die Unter­neh­men Zeit geben, sich an die neu­en Vor­schrif­ten anzu­pas­sen. Vie­le der Bestim­mun­gen tre­ten am 1. August 2024 in Kraft, jedoch wer­den eini­ge Rege­lun­gen erst ab dem 2. August 2026 ver­bind­lich. Die­se zwei­jäh­ri­ge Über­gangs­frist ermög­licht es Unter­neh­men, ihre Sys­te­me zu über­ar­bei­ten und die erfor­der­li­chen Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Com­pli­ance zu gewährleisten.

Unter­neh­men soll­ten in die­ser Zeit pro­ak­tiv han­deln und ihre bestehen­den KI-Anwen­dun­gen über­prü­fen. Die Ver­ord­nung beinhal­tet auch spe­zi­fi­sche Schrit­te, die unter­nom­men wer­den müs­sen, um die Anfor­de­run­gen zu erfül­len. Bei­spiels­wei­se müs­sen Unter­neh­men ihre Hoch­ri­si­ko-Anwen­dun­gen iden­ti­fi­zie­ren und ent­spre­chend klas­si­fi­zie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass sie den neu­en Anfor­de­run­gen gerecht wer­den. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Über­gangs­fris­ten und den nächs­ten Schrit­ten, die Unter­neh­men ergrei­fen müs­sen, lesen Sie „KI-Ver­ord­nung – Ab wann sind die Vor­schrif­ten ver­bind­lich?“.