Betriebsratswahl 2025 – Wer jetzt handeln muss

Betriebsratswahl 2025 – Wer jetzt handeln muss

Die Betriebs­rats­wahl 2026 ist der nächs­te regu­lä­re Wahl­ter­min – doch in vie­len Betrie­ben muss bereits 2025 eine Wahl durch­ge­führt wer­den. Gleich­zei­tig soll­ten sich auch Unter­neh­men, die erst 2026 wäh­len, jetzt schon vor­be­rei­ten.

📌 War­um ist 2025 ein ent­schei­den­des Wahl­jahr?
Betrie­be, die außer­plan­mä­ßig einen neu­en Betriebs­rat wäh­len müs­sen, soll­ten sofort aktiv wer­den.
Unter­neh­men mit regu­lä­rer Wahl 2026 soll­ten spä­tes­tens jetzt den Wahl­vor­stand bestim­men.
Früh­zei­ti­ge Pla­nung ver­hin­dert Anfech­tun­gen, Feh­ler und Unsi­cher­hei­ten bei der Wahl.

Wer jetzt han­delt, sichert eine sta­bi­le Inter­es­sen­ver­tre­tung für die Beleg­schaft und ver­mei­det juris­ti­sche Fallstricke.


1. Wer muss 2025 eine Betriebsratswahl durchführen?

Wäh­rend vie­le Betrie­be erst 2026 wäh­len, gibt es meh­re­re Grün­de für eine vor­zei­ti­ge Wahl in 2025:

📌 1.1. Betriebsratsrücktritt oder Auflösung

  • Falls der Betriebs­rat kom­plett zurück­tritt oder sich auf­grund von Streit oder Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit auf­löst, muss eine Neu­wahl stattfinden.
  • Dies kann auch der Fall sein, wenn zu vie­le Mit­glie­der zurück­tre­ten und der Betriebs­rat sei­ne Min­dest­grö­ße unter­schrei­tet.

🔎 Gesetz­li­che Grund­la­ge: § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG


📌 1.2. Wahlanfechtung oder Ungültigkeit der letzten Wahl

  • Falls die Betriebs­rats­wahl 2022 erfolg­reich ange­foch­ten wur­de, muss 2025 eine Neu­wahl erfolgen.
  • Mög­li­che Anfech­tungs­grün­de:
    ✔ Feh­ler in der Wäh­ler­lis­te
    Fal­sches Wahl­ver­fah­ren ange­wen­det
    Ver­stö­ße gegen das gehei­me Wahlrecht

🔎 Gesetz­li­che Grund­la­ge: § 19 BetrVG

Bei­spiel: Beim MAN-Betriebs­rat in Mün­chen wur­de die Wahl 2022 ange­foch­ten – des­halb fin­det dort eine Neu­wahl 2025 statt.


📌 1.3. Neue Betriebsratswahl wegen Erreichen der Beschäftigtengrenze

  • Wenn ein Betrieb erst­mals die Schwel­le von fünf wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern über­schrei­tet, kann eine Betriebs­rats­wahl außer­halb der regu­lä­ren Wahl­pe­ri­ode stattfinden.
  • Dies betrifft beson­ders:
    Start-ups und wach­sen­de Unter­neh­men
    Betrie­be mit star­ken Personalausweitungen

🔎 Gesetz­li­che Grund­la­ge: § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG


📌 1.4. Neuwahl nach Fusion, Betriebsübergang oder Restrukturierung

  • Falls sich zwei oder mehr Betrie­be fusio­nie­ren, kann eine Neu­wahl erfor­der­lich sein.
  • Dies gilt auch, wenn sich durch eine betrieb­li­che Umstruk­tu­rie­rung neue Wahl­be­zir­ke erge­ben.

🔎 Gesetz­li­che Grund­la­ge: § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG

Bei­spiel: Falls ein Unter­neh­men meh­re­re Stand­or­te zusam­men­legt, kann ein neu­er Betriebs­rat gewählt wer­den müssen.


2. Warum sich auch Unternehmen mit regulärer Wahl 2026 jetzt vorbereiten sollten

Auch wenn kei­ne außer­or­dent­li­che Wahl ansteht, soll­ten Unter­neh­men mit regu­lä­rer Wahl 2026 spä­tes­tens jetzt aktiv wer­den.

📌 Was muss jetzt getan wer­den?
Wahl­vor­stand früh­zei­tig bestel­len – spä­tes­tens 6–12 Mona­te vor­her
Wahl­ver­fah­ren & Fris­ten prü­fen – Feh­ler früh­zei­tig ver­mei­den
Ers­te Schrit­te für eine rechts­si­che­re Wahl einleiten

💡 Der Wahl­vor­stand trägt die Ver­ant­wor­tung für eine ord­nungs­ge­mä­ße Wahl – je frü­her er ein­ge­setzt wird, des­to siche­rer läuft die Wahl ab.


3. Rechtliche Grundlagen & Fristen für eine Betriebsratswahl 2025

📌 Wel­che Geset­ze regeln eine außer­or­dent­li­che Wahl?

  • § 13 BetrVG regelt, wann eine Neu­wahl außer­halb der regu­lä­ren Peri­ode nötig ist.
  • § 19 BetrVG legt fest, wann eine Wahl­an­fech­tung eine Neu­wahl erfor­der­lich macht.

📌 Fris­ten für eine Neuwahl:

  • Die Neu­wahl muss sofort ein­ge­lei­tet wer­den, wenn der Betriebs­rat auf­ge­löst oder abge­wählt wird.
  • Eine Wahl­an­kün­di­gung muss inner­halb von 2 Wochen nach Bekannt­wer­den des Wahl­grun­des erfol­gen.
  • Die Wahl muss spä­tes­tens 12 Wochen nach der Ankün­di­gung statt­fin­den.

Ach­tung: Wer die­se Fris­ten ver­säumt, ris­kiert recht­li­che Kon­se­quen­zen und eine ungül­ti­ge Wahl!


4. Fehler vermeiden – Was ist bei einer vorgezogenen oder regulären Wahl besonders wichtig?

Häu­fi­ge Feh­ler, die zu einer Wahl­an­fech­tung führen:

  • Feh­len­de oder fal­sche Wahlausschreibung
  • Unkla­re oder feh­ler­haf­te Wählerliste
  • Fal­sches Wahl­ver­fah­ren ange­wen­det (ver­ein­fach­tes statt nor­ma­les Ver­fah­ren oder umgekehrt)
  • Nicht gehei­me oder unrecht­mä­ßi­ge Wahl

💡 Tipp: Der sichers­te Weg, um Feh­ler zu ver­mei­den, sind recht­zei­ti­ge Schu­lun­gen für Wahl­vor­stän­de & Betriebsräte.


5. Unterstützung durch Schulungen & rechtliche Beratung

📌 Wich­ti­ge Maß­nah­men für eine siche­re Wahl:
Schu­lun­gen für Wahl­vor­stän­de & Betriebs­rä­te im ruhr­raum – pra­xis­nah & rechts­si­cher
Juris­ti­sche Bera­tung zur Ver­mei­dung von Wahl­an­fech­tun­gen
Unter­stüt­zung bei der Wahl­pla­nung & Verfahrensfragen

💡 Die ibp.Akademie bie­tet pra­xis­na­he Schu­lun­gen für Betriebs­rats­wah­len direkt im ruhr­raum, dem ibp.Schulungszentrum in Bochum.

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Fazit – Wer muss 2025 handeln?

Betrie­be mit Pflicht zur Wahl 2025: Jetzt sofort aktiv wer­den!
Betrie­be mit regu­lä­rer Wahl 2026: Jetzt den Wahl­vor­stand bestel­len!
Früh­zei­tig pla­nen, um Feh­ler, Anfech­tun­gen und Stress zu vermeiden.

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