Neuwahl Betriebsrat 2025

Die Neu­wahl des Betriebs­rats im Jahr 2025 bezeich­net eine außer­or­dent­li­che Wahl der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung, die außer­halb des regu­lä­ren bun­des­wei­ten Wahl­tur­nus statt­fin­det. Eine sol­che Wahl wird not­wen­dig, wenn das bestehen­de Gre­mi­um vor­zei­tig zurück­tritt, die Min­dest­an­zahl der Mit­glie­der unter­schrit­ten wird oder die letz­te Wahl erfolg­reich ange­foch­ten wur­de. Ziel des Pro­zes­ses ist die rechts­si­che­re Neu­be­set­zung des Betriebs­rats, um die gesetz­li­che Mit­be­stim­mung der Beschäf­tig­ten im Unter­neh­men wei­ter­hin zu gewähr­leis­ten.