Wahlvorstand Betriebsrat

Der Wahl­vor­stand ist ein Gre­mi­um, das für die recht­mä­ßi­ge Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wahl in einem Unter­neh­men ver­ant­wort­lich ist. Er besteht aus min­des­tens drei wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern und wird übli­cher­wei­se vom amtie­ren­den Betriebs­rat, dem Gesamt­be­triebs­rat oder einer Betriebs­ver­samm­lung bestellt. Zu sei­nen zen­tra­len Auf­ga­ben gehö­ren die Erstel­lung der Wäh­ler­lis­te, die Prü­fung der Wahl­vor­schlä­ge sowie die Über­wa­chung der Stimm­ab­ga­be und die Fest­stel­lung des Wahl­er­geb­nis­ses. Um eine unab­hän­gi­ge Wahl­or­ga­ni­sa­ti­on zu gewähr­leis­ten, genie­ßen die Mit­glie­der des Wahl­vor­stands wäh­rend ihrer Amts­zeit einen beson­de­ren gesetz­li­chen Kün­di­gungs­schutz.