Gute Nachricht für Betriebsräte: Der Bundestag hat am 23. April 2020 eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beschlossen, durch die die Arbeit der Betriebsräte in Zeiten der Coronakrise erleichtert und ihre Handlungsfähigkeit sichergestellt werden soll.
Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits in einer Ministererklärung dazu aufgerufen hat, die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in der Covid-19-Krise sicherzustellen, hat die Bundesregierung eine gesetzgeberische Änderung auf den Weg gebracht. Die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes haben der Bundestag am 23. April 2020 und der Bundesrat am 15. Mai 2020 beschlossen.
Betriebsratssitzungen auch per Videokonferenz
Die Coronakrise hatte deutlich gemacht, dass das Betriebsverfassungsgesetz in Sachen Digitalisierung (ein mir schon lange wichtiges Thema) nicht sehr fortschrittlich ist. Es ist deshalb gut und richtig, dass das Arbeit-von-morgen-Gesetz den Betriebsräten die Teilnahme an Sitzungen sowie die Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht. Und das sogar rückwirkend zum 01.03.2020.
Kann die Sitzung von Betriebsräten wegen eines unabwendbaren Ereignisses nicht durch die körperliche Anwesenheit eines oder mehrerer Mitglieder durchgeführt werden, kann die Teilnahme einzelner oder aller Mitglieder an der Sitzung also jetzt auch mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Befristet wird die Regelung allerdings lediglich bis zum 31.12.2020.
Mit unerwartetem Pragmatismus und durch die Coronakrise unter Zugzwang geraten, beschließt der Gesetzgeber also endlich eine Rechtslage, die die Betriebsratsarbeit im 21. Jahrhundert ankommen lässt.
Bis dahin: bleiben Sie gesund!
Glückauf,
Andreas Galatas
Original-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsraete-aufgepasst-arbeit-von-morgen-gesetz/