Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

Gute Nach­richt für Betriebs­rä­te: Der Bun­des­tag hat am 23. April 2020 eine befris­te­te Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlos­sen, durch die die Arbeit der Betriebs­rä­te in Zei­ten der Coro­na­kri­se erleich­tert und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­ge­stellt wer­den soll.

Nach­dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) bereits in einer Minis­ter­er­klä­rung dazu auf­ge­ru­fen hat, die Arbeits­fä­hig­keit der Betriebs­rä­te in der Covid-19-Kri­se sicher­zu­stel­len, hat die Bun­des­re­gie­rung eine gesetz­ge­be­ri­sche Ände­rung auf den Weg gebracht. Die Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes haben der Bun­des­tag am 23. April 2020 und der Bun­des­rat am 15. Mai 2020 beschlossen.

Betriebsratssitzungen auch per Videokonferenz

Die Coro­na­kri­se hat­te deut­lich gemacht, dass das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz in Sachen Digi­ta­li­sie­rung (ein mir schon lan­ge wich­ti­ges The­ma) nicht sehr fort­schritt­lich ist. Es ist des­halb gut und rich­tig, dass das Arbeit-von-mor­gen-Gesetz den Betriebs­rä­ten die Teil­nah­me an Sit­zun­gen sowie die Beschluss­fas­sung mit­tels Video- und Tele­fon­kon­fe­ren­zen ermög­licht. Und das sogar rück­wir­kend zum 01.03.2020.

Kann die Sit­zung von Betriebs­rä­ten wegen eines unab­wend­ba­ren Ereig­nis­ses nicht durch die kör­per­li­che Anwe­sen­heit eines oder meh­re­rer Mit­glie­der durch­ge­führt wer­den, kann die Teil­nah­me ein­zel­ner oder aller Mit­glie­der an der Sit­zung also jetzt auch mit­tels neu­er Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien erfol­gen, wenn sicher­ge­stellt ist, dass Drit­te vom Inhalt der Sit­zung kei­ne Kennt­nis neh­men kön­nen. Befris­tet wird die Rege­lung aller­dings ledig­lich bis zum 31.12.2020.

Mit uner­war­te­tem Prag­ma­tis­mus und durch die Coro­na­kri­se unter Zug­zwang gera­ten, beschließt der Gesetz­ge­ber also end­lich eine Rechts­la­ge, die die Betriebs­rats­ar­beit im 21. Jahr­hun­dert ankom­men lässt.

Bis dahin: blei­ben Sie gesund!

Glück­auf,
Andre­as Galatas

Ori­gi­nal-Bei­trag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsraete-aufgepasst-arbeit-von-morgen-gesetz/