VerwG Braunschweig

Das VerwG Braun­schweig ist das Ver­wal­tungs­ge­richt, das für den Gerichts­be­zirk Braun­schweig zustän­dig ist. Es ist zustän­dig für die Ent­schei­dung von Strei­tig­kei­ten im Bereich des Ver­wal­tungs­rechts, ins­be­son­de­re für Kla­gen gegen behörd­li­che Ent­schei­dun­gen. Das VerwG Braun­schweig ist Teil der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit und ent­schei­det in ers­ter Instanz über Verwaltungsstreitigkeiten.


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    Kündigung von VW gegenüber mutmaßlichem Salafisten rechtmäßig

    Kündigung rechtmäßig Die von Volks­wa­gen gegen­über einem mut­maß­li­chen Sala­fis­ten aus­ge­spro­che­ne Kün­di­gung ist recht­mä­ßig. Das ent­schied das Arbeits­ge­richt Braun­schweig am ver­gan­ge­nen Mon­tag, dem 27.02.2017. Eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung des 30-Jäh­ri­gen sei dem Wolfs­bur­ger Auto­bau­er nicht zumut­bar, da das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zer­rüt­tet sei. Der Auto­her­stel­ler hat­te den Mann ent­las­sen, weil er angeb­lich ein Anhän­ger der Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Isla­mi­scher Staat sei. Dage­gen hat­te…