Verhaltensbedingte Kündigung

Eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung ist eine Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses auf­grund des Fehl­ver­hal­tens eines Arbeit­neh­mers. Dabei muss das Fehl­ver­hal­ten so schwer­wie­gend sein, dass dem Arbeit­ge­ber eine Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zumut­bar ist. Vor einer ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung müs­sen in der Regel Abmah­nun­gen aus­ge­spro­chen wer­den, um dem Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit zur Bes­se­rung zu geben.


  • Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

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    Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…