Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers. Dabei muss das Fehlverhalten so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen in der Regel Abmahnungen ausgesprochen werden, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Besserung zu geben.
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Gute Frage. Hier meine kurze Antwort: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von der Größe des Betriebes (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach…