Vergaberecht

Das Ver­ga­be­recht regelt die Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge durch staat­li­che Stel­len und Insti­tu­tio­nen. Es zielt dar­auf ab, Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und Wett­be­werb sicher­zu­stel­len, um eine effi­zi­en­te Nut­zung öffent­li­cher Mit­tel zu gewähr­leis­ten. Dabei wer­den sowohl natio­na­le als auch EU-wei­te Vor­schrif­ten berück­sich­tigt, die den gesam­ten Ver­ga­be­pro­zess von der Aus­schrei­bung bis zur Auf­trags­ver­ga­be strukturieren.