Überwachungspflicht

Die Über­wa­chungs­pflicht bezeich­net die recht­li­che oder ver­trag­li­che Ver­pflich­tung, bestimm­te Per­so­nen, Objek­te oder Pro­zes­se regel­mä­ßig zu kon­trol­lie­ren, um Schä­den oder Regel­ver­stö­ße zu ver­hin­dern. Sie greift bei­spiels­wei­se bei der Auf­sicht über Min­der­jäh­ri­ge, in der Mit­ar­bei­ter­füh­rung oder bei der Über­prü­fung tech­ni­scher Anla­gen und Sicher­heits­vor­ga­ben. Ziel ist es, poten­zi­el­le Gefah­ren­quel­len früh­zei­tig zu erken­nen und durch geeig­ne­te Maß­nah­men abzu­wen­den. Eine schuld­haf­te Ver­let­zung die­ser Pflicht kann zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen oder straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren.