Überwachungspflicht

Die Überwachungspflicht bezeichnet die rechtliche oder vertragliche Verpflichtung, bestimmte Personen, Objekte oder Prozesse regelmäßig zu kontrollieren, um Schäden oder Regelverstöße zu verhindern. Sie greift beispielsweise bei der Aufsicht über Minderjährige, in der Mitarbeiterführung oder bei der Überprüfung technischer Anlagen und Sicherheitsvorgaben. Ziel ist es, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.