Tarifbindung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrags einzuhalten. Sie besteht im Regelfall dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Angestellte Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft ist. Innerhalb dieses Rahmens gelten die vereinbarten Standards zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis. Eine Bindung kann zudem durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Vertrages oder durch ausdrückliche Verweise im individuellen Arbeitsvertrag entstehen.

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Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen hat sich die Koalition aus Union und SPD auf ein Bundestariftreuegesetz geeinigt

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Lange Zeit war es ruhig um die Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe mit tariflichen Standards auf Bundesebene