Tarifbindung

Tarifbindung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrags einzuhalten. Sie besteht im Regelfall dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Angestellte Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft ist. Innerhalb dieses Rahmens gelten die vereinbarten Standards zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis. Eine Bindung kann zudem durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Vertrages oder durch ausdrückliche Verweise im individuellen Arbeitsvertrag entstehen.