Tarifbindung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrags einzuhalten. Sie besteht im Regelfall dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und der Angestellte Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft ist. Innerhalb dieses Rahmens gelten die vereinbarten Standards zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis. Eine Bindung kann zudem durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Vertrages oder durch ausdrückliche Verweise im individuellen Arbeitsvertrag entstehen.

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Die Koalition einigt sich beim Tariftreuegesetz auf einen Kompromiss mit Abstrichen. Analysen zu rechtlichen Folgen, Kritik und Strategien für Betriebsräte.

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Analyse des neuen Bundestariftreuegesetzes. Erfahren Sie alles über Ziele, Chancen für Arbeitnehmer und die Kritik an steigender Bürokratie bei Vergaben.