Sozialauswahl ist das Auswahlverfahren bei Kündigungen aufgrund von Betriebsänderungen oder wirtschaftlichen Gründen. Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Kriterien beachten, insbesondere Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung. Ein Betriebsrat hat Mitspracherecht bei der Sozialauswahl und kann Einspruch erheben, wenn diese nicht sachlich gerechtfertigt ist.

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## Einleitung Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über kündigungsschutz & anhörung des betriebsrats (§ 102 betrvg / kschg). Die nachfolgenden Abschnitte stellen die relevanten Rechtsgrundlagen und praktischen Anwendungen vor. ## Rechtsgrundlagen (zitierte Normen) ### 102 § 102 BetrVG: Amtlicher Gesetzestext (Single Source of Truth) Normtext (amtlich, vollständig) > **§ 102 BetrVG** > > (1)…

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Das Hamburger Unternehmen New Work SE , bekannt vor allem durch das Karrierenetzwerk Xing , hat einen erheblichen Stellenabbau angekündigt