Sozialauswahl ist das Auswahlverfahren bei Kündigungen aufgrund von Betriebsänderungen oder wirtschaftlichen Gründen. Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Kriterien beachten, insbesondere Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung. Ein Betriebsrat hat Mitspracherecht bei der Sozialauswahl und kann Einspruch erheben, wenn diese nicht sachlich gerechtfertigt ist.

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New Work SE streicht 260 Stellen, vor allem in Hamburg. Der Artikel analysiert die arbeitsrechtlichen Folgen eines Stellenabbaus ohne Betriebsrat und die Rolle von Employee Committees.