Sozialauswahl

Sozialauswahl ist das Auswahlverfahren bei Kündigungen aufgrund von Betriebsänderungen oder wirtschaftlichen Gründen. Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Kriterien beachten, insbesondere Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung. Ein Betriebsrat hat Mitspracherecht bei der Sozialauswahl und kann Einspruch erheben, wenn diese nicht sachlich gerechtfertigt ist.