Sachverständiger

Ein Sach­ver­stän­di­ger ist eine fach­kun­di­ge Per­son, die auf­grund ihrer beson­de­ren Kennt­nis­se und Erfah­run­gen in einem bestimm­ten Bereich Gut­ach­ten oder Exper­ti­sen erstellt. Er wird häu­fig von Gerich­ten, Unter­neh­men oder Pri­vat­per­so­nen hin­zu­ge­zo­gen, um kom­ple­xe Sach­ver­hal­te objek­tiv zu bewer­ten. In arbeits­recht­li­chen und betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Fra­gen kann ein Betriebs­rat gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG Sach­ver­stän­di­ge hin­zu­zie­hen, wenn spe­zi­el­le Fach­kennt­nis­se erfor­der­lich sind. Die Unab­hän­gig­keit und Neu­tra­li­tät eines Sach­ver­stän­di­gen sind essen­zi­ell für die Ver­läss­lich­keit sei­ner Einschätzungen.