Rechtssicherheit

Rechts­si­cher­heit bezeich­net den Zustand, in dem Rechts­nor­men klar, ver­ständ­lich und ver­läss­lich ange­wen­det wer­den, sodass Bür­ger und Unter­neh­men ihr Ver­hal­ten danach aus­rich­ten kön­nen. Sie ist ein grund­le­gen­des Prin­zip des Rechts­staats und gewähr­leis­tet Vor­her­seh­bar­keit sowie Schutz vor will­kür­li­chen Ent­schei­dun­gen. Durch ein­deu­ti­ge Geset­ze, ver­bind­li­che Gerichts­ent­schei­dun­gen und trans­pa­ren­te Ver­fah­ren wird Rechts­si­cher­heit geschaf­fen. Sie spielt eine zen­tra­le Rol­le in der Wirt­schaft, im Arbeits­recht und im Ver­trags­we­sen, da sie Pla­nungs­si­cher­heit und Ver­trau­en in die Rechts­ord­nung gewährleistet.